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Zum Ende der Seite springen geplanter glüstv verstößt gegen wettbewerbsrecht 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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bandick bandick ist weiblich
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geplanter glüstv verstößt gegen wettbewerbsrecht

ein sehr interessanter artikel über die geplante umsetzung des glüstv findet sich auf der homepage des ef-magazins. hier der artikel zum nachlesen (und wer ist wieder einmal beteiligt? die fdp):

Der vor kurzem von den Ministerpräsidenten der Länder – gegen Schleswig-Holstein – vorgestellte Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrags trifft auf eine breite Front der Ablehnung – über politische Grenzen hinweg. So verständigten sich die Landeschefs bei ihrer Sonderkonferenz am 6. April 2011 in Berlin darauf, dass Wettanbieter ohne Lizenz ausgesperrt werden sollen. „Die Glücksspielaufsicht kann Anbietern unerlaubter Glücksspiele den Zugang untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird eingeschränkt: Diese Sätze im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags lassen zurzeit in der Internetszene alle Warnlampen aufleuchten“, schreibt die linksalternative „tageszeitung“. „Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen“, sagt Benjamin Stöcker vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur. Dass der neue Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, bezweifelt Konstantin von Notz, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für Netzpolitik und Obmann der Enquetekommission Internet und Digitale Gesellschaft.

Und auch im christlich-liberalen Lager hat man massive Bedenken gegen die Pläne, Online-Sportwetten privater Anbieter grundsätzlich zu verbieten und Internetangebote von Casinospielen zumindest stark zu begrenzen.

„Der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 15 Länder beschlossene Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages enthält gravierende Fehler, die nicht zu einer Verbesserung der Situation führen werden“, so der Kieler FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki im Gespräch mit eigentümlich frei. Im Gegenteil: Durch eine „Scheinliberalisierung“ solle das staatliche Monopol weiter aufrechterhalten werden, indem private Wettanbieter durch unüberwindliche Zugangshürden an der Teilnahme gehindert und gleichzeitig das bestehende Werbeverbot für Oddset und staatliche Anbieter gelockert werde. Kubicki wörtlich: „Die Begrenzung der Konzessionsnehmer auf sieben kann schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen Bestand haben, da eine Konzessionsvergabe nur an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden kann. Europarechtlich dürfte sie ebenfalls kaum haltbar sein. Die Höhe der Konzessionsabgabe von 16 2/3 % auf den Spieleinsatz ist überdies so hoch, dass kein Unternehmen attraktive Sportwetten anbieten kann. Die Begrenzung der Werbemöglichkeiten verhindert, dass die konzessionierten Wettanbieter ihre ausländische Konkurrenz, die sich im Internet tummelt, vom Markt verdrängen kann. Deshalb sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf die Idee gekommen, Internetsperren einzuführen, um Angebote ausländischer Anbieter zu verhindern – auch deswegen ist der vorgelegte Glücksspielstaatsvertragsentwurf für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig.“

CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben am 17. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Glücksspiels in die parlamentarische Beratung eingebracht in der Hoffnung, dass sich die anderen Länder in den Grundzügen diesem Gesetzentwurf anschließen können. Diese Hoffnung trog – zumindest vorerst.

„Wir befinden uns gegenwärtig in der Anhörung und beabsichtigen, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Unser Vorschlag sieht vor, illegale – aber faktisch vorhandene – Glückspielvarianten insbesondere im Internet zu legalisieren, um sie kontrollieren zu können. Das Lotterie-Veranstaltungsmonopol wird mit der Begründung der Betrugs- und Manipulationsbekämpfung – wie schon vor 2008 – erhalten. Der Vertrieb von Lotterie, ebenso wie der Vertrieb von Sportwetten und Online-Casinos soll zugelassen werden. Die übertriebenen Werbebeschränkungen sollen und müssen gelockert werden, um den Grau- bzw. Schwarzmarkt durch die konzessionierten Anbieter trockenlegen zu können. Anreizende und irreführende Werbung sollen wie bisher verboten bleiben. Durch eine attraktive Konzessions- und Abgabengestaltung soll die Lizensierung für Wettanbieter in Deutschland begleitet werden. Berechnungen mehrerer Institute und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben ergeben, dass hierüber deutschlandweit mehr als 1,3 Milliarden Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für den Fiskus, für Sportvereine, für soziale Einrichtungen und die Suchtprävention generiert werden könnten“, argumentiert Kubicki.

Nach Aussage aller Fachleute versagt schon der aktuelle Staatsvertrag – der aufgrund höchstrichterlicher Urteile dringend korrigiert werden muss – bei der Kontrolle des Sportwettenmarktes völlig. In diesen Bereichen entfallen mittlerweile weit mehr als 90 Prozent des Marktanteils auf unregulierte Anbieter. 2009 sind nur 500 Millionen Euro über reguläre Wettanbieter wie Oddset, Fußballtoto und Pferdewetten umgesetzt worden. Dem standen allerdings über sieben Milliarden Euro im unregulierten Markt gegenüber. Gerade der Online-Glücksspielmarkt hat seit 2005 jährlich um etwa 30 Prozent zugelegt. Der unregulierte Markt, das heißt, der Grau- und Schwarzmarkt, leistet keine Abgaben und damit auch keinen Beitrag an den Fiskus oder zur Förderung des gemeinnützigen Sports oder aber der Suchtberatung bzw. der Suchtbehandlung.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende von Schleswig-Holstein, Hans-Jörn Arp, gibt sich gegenüber eigentümlich frei kämpferisch: „Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf am Ende nicht alleine stehen. Wer für den Entwurf der 15 Ministerpräsidenten ist, der beschließt Netzsperren. Die Grünen in Bremen haben den Entwurf deshalb bereits für nicht zustimmungsfähig erklärt. Weitere Länder werden folgen. Wir werden unseren Gesetzentwurf weiter beraten. Unser Ziel ist es, vor der Sommerpause in die zweite Lesung zu gehen."
1 15.04.2011 09:16 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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RE: geplanter glüstv verstößt gegen wettbewerbsrecht

Interessanter Standpunkt.
2 15.04.2011 14:23 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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das vg trier hat gestern in einem urteil entschieden, dass privaten anbietern das veranstalten und vermitteln von sportwetten auch weiterhin untersagt werden darf. diese heckmeck ist langsam wirklich nicht mehr zum aushalten.
3 21.04.2011 17:01 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Interessanter Artikel über das Wettbewerbsrecht. So sieht man auch die andere Seite der Medaille.


Danke
4 27.06.2011 21:22 Annabell ist offline E-Mail an Annabell senden Beiträge von Annabell suchen
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hallo annabell,

leider führt dein link zu keinem konkreten artikel. magst du das noch mal korrigieren, damit den artikel auch lesen können? oder ihn einfach hier reinkopieren?
Danke
5 28.06.2011 08:12 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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6 28.06.2011 20:45 Annabell ist offline E-Mail an Annabell senden Beiträge von Annabell suchen
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Link !?

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7 28.06.2011 21:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Recht ??
8 29.06.2011 00:00 qmq ist offline Beiträge von qmq suchen
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Zitat:
Original von qmq
Recht ??



immerhin keine rechtschreibfehler - davon kann man bei
deinen beiträgen ja nicht zwingend ausgehen.
9 29.06.2011 00:44 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Zitat:
Original von Annabell
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der link an sich funktioniert, zeigt aber nichts konkretes an. ich bekomme angezeigt: "Keine News in dieser Ansicht."
10 29.06.2011 09:45 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Von Anwalt.de:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsn...cht_005744.html


Das staatliche Sportwettenmonopol des Glücksspielstaatsvertrages genügt - nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - nicht den europarechtlichen Anforderungen. Wegen der ständig steigenden Zahl der Zulassungen von Geldspielautomaten in Spielhallen, die ein deutlich größeres Suchtpotenzial als Sportwetten haben, dürfe einem privaten Anbieter derartiger Wetten die Vermittlung ins Ausland nicht untersagt werden - jedenfalls nicht mit Bezugnahme auf den Glücksspielstaatsvertrag.

(Dennoch wurde hier - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - die Erlaubnis auch nicht wieder erteilt. Denn es konnte nicht ausreichend ermittelt werden, ob die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz erfüllt waren. Das müsse im Hauptsachverfahren geprüft werden.)

(Bayerischer VGH, 10 AS 2499/10)
11 30.06.2011 16:20 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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oh man, da packt man sich doch an den kopf. wieder eine dieser typischen gerichtsentscheidungen, in der keine klare stellung bezogen wird. wieder wurde das ganze bloß herausgezögert, es "konnte nicht ermittlet werden, ob die weiteren voraussetzungen für die erteilung einer lizenz erfüllt waren". wenn so etwas nicht ermittlet werden kann, dann muss man sich doch auch mal selbstkritisch die frage stellen, ob dann nicht an den gesetzesformulierungen etwas nicht stimmt. es kann doch nicht sein, dass immer nur solche larifari-entscheidungen getroffen werden, die niemanden wirklich weiterbringen und einen bloß im kreis laufen lassen.
12 03.07.2011 08:48 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Aus diesem Grund soll der GlüStV ja auch erneuert werden, weil er eben diesen Anforderungen nicht genügt. Wollen wir bloß mal hoffen, dass dann auch sämtliche Lücken geschlossen werden. Aber glaubt da tatsächlich irgendjemand dran? Ich jedenfalls nicht.
13 04.07.2011 10:22 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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welt online teilt mit, dass die eu-komission wohl gerade ein schreiben an die bundesländer vorbereitet, in dem auf die rechtlichen mängel des bisherigen entwurfs des neuen glüstvs hingewiesen wird. wenn es zu keiner korrektur seitens der bundesländer kommt, dürfte das eine klage des europäischen gerichtshof nach sich ziehen.

konkret geht es wohl zum einen darum, dass nur sieben konzessionen vergeben werden sollen, was total willkürlich ist, und zum anderen geht es um die unrealistischen konzessionsabgaben von 16,66%, die zur normalen umsatzssteuer noch erhoben werden sollen. "In Brüssel fragt man sich deshalb, wieso der Staat den Wettbewerb liberalisieren will, indem er den Privaten keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit gibt."
14 11.07.2011 09:22 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Mit einer vernünftigen Regelung des Glücksspiel könnte das durchaus funktionieren, aber die Bundesländer müssen ja allesamt ihr eigenes Süppchen kochen - von SH mal abgesehen. Am Ende ist es doch vollkommen egal, in wessen Hand das Glücksspiel liegt. Geld wollen sie doch alle damit verdienen, sowohl die Privatwirtschaft als auch die Länder.
15 11.07.2011 10:28 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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