das Kostenverzeichnis gibt einen Gebührenrahmen von 150-2000 € im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO vor. Bisher haben wir für unsere Spielhallen (die eigentlich nur aus ein paar Räumen im Gebäude einer Gaststätte beispielsweise bestehen) 300,00 € Gebühr festgesetz.
In letzter Zeit hört man jedoch immer öfter von den sogenannten "4-fach-Spielhallen", bei denen rießige Hallen errichtet werden.
Wie hoch würdet Ihr die Gebühr je Konzession nach § 33 i GewO ansetzen?
Also ich habe bezahlt:
1890.- € für die Allgemeine Erlaubniss
und
280.-€ Pro Aufstellplatz in der Spielhalle (Geeignetheitsbestätigung)
und
80.-€ für die Bestätigung in der Gastronomie.
Aber meine Stadt ist ja auch pleite und musste deswegen 14mil. € in die Renovierung EINES Gebäudes stecken (Ende offen)
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