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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gebührenfestsetzung § 33 i » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gebührenfestsetzung § 33 i
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Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
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smile Gebührenfestsetzung § 33 i

Hallo zusammen! smile

das Kostenverzeichnis gibt einen Gebührenrahmen von 150-2000 € im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO vor. Bisher haben wir für unsere Spielhallen (die eigentlich nur aus ein paar Räumen im Gebäude einer Gaststätte beispielsweise bestehen) 300,00 € Gebühr festgesetz.

In letzter Zeit hört man jedoch immer öfter von den sogenannten "4-fach-Spielhallen", bei denen rießige Hallen errichtet werden.

Wie hoch würdet Ihr die Gebühr je Konzession nach § 33 i GewO ansetzen?

Danke

__________________
Höck smile
1 17.03.2011 07:48 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
Solon
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tapier
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RE: Gebührenfestsetzung § 33 i

Also ich habe bezahlt:
1890.- € für die Allgemeine Erlaubniss
und
280.-€ Pro Aufstellplatz in der Spielhalle (Geeignetheitsbestätigung)
und
80.-€ für die Bestätigung in der Gastronomie.

Aber meine Stadt ist ja auch pleite und musste deswegen 14mil. € in die Renovierung EINES Gebäudes stecken (Ende offen)
2 18.03.2011 12:33 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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