Geschäftsgründung / Freie Mitarbeit ausländischer Arbeiter |
snoopylein
Grünschnabel
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Geschäftsgründung / Freie Mitarbeit ausländischer Arbeiter |
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Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich hätte da mal einige Fragen:
Ich bin dabei, mit einer Freundin zum 01.01.2011 ein Unternehmen als GbR zu Gründen. Diese hat einen Ehemann aus der Türkei. Dieser hat allerdings eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren.
Wir möchten ihn gerne im Vertrieb einsetzten. Da er dies auf freiberuflicher Basis bzw. auch vorab aus guten Willen seiner Frau gegenüber machen möchte, wirft sich die Frage auf ob wir dies so einfach dürfen.
Er soll rein Geschäftskunden angehen. Eine Reisegewerbekarte ist ja dann nicht nötig. Dennoch haben wir bedenken, dass er evtl. Probleme bekommen könnte.
Vor Geschäftsgründung: Sofern das Gewerbe noch nicht angemeldet ist, dies aber in der Aufbauphase steckt, hat er die Möglichkeit vorab schon Neukunden zu suchen? Selbstverständlich wird der Auftrag erst nach Gründung abgearbeitet. Vorab fließen also auch keine Gelder.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Besten Dank, snoopylein
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1
20.12.2010 13:58 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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Hallo,
zunächst mal zur "Arbeitserlaubnis" (die es so für die Türkei gar nicht mehr gibt, es handelt sich um eine ausländerrechtliche Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis): Einfach mal einen Blick in die Aufenthaltserlaubnis werfen, jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Dabei ist zu unterscheiden: "Erwerbstätigkeit erlaubt" (Regelfall) = unselbständige und selbständige Tätigkeiten sind zugelassen. "Beschäftigung erlaubt" = nur unselbständige Tätigkeiten sind zulässig. Soweit der ausländerrechtliche Teil.
Ansonsten ist die Konstellation fragwürdig: Die GbR möchte den Ehemann freiberuflich und damit selbständig im Vertrieb "einsetzen"? Das klingt sehr nach einer unselbständigen Tätigkeit, die unter den Mantel der Selbständigkeit gepackt werden soll. Vorschlag: Fragen Sie sich doch einfach mal selbst, weshalb sie den Mann nicht einfach offiziell beschäftigen möchten. Wenn damit Sozialversicherungspflichten vermieden werden sollen, ist das sicher keine legale Lösung (= Scheinselbständigkeit = "Schwarzarbeit" ). Anderenfalls könnten Sie sich ja mal (vorab!) mit der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des zuständigen Hauptzollamts in Verbindung setzen, wie Ihr Vorhaben dort gesehen wird. Wenn dies dort für unbedenklich erachtet wird, sind Sie auf der sicheren Seite.
Zum letzten Punkt: Den Markt zu "sondieren", ohne bereits gewerblich tätig zu sein, ist sicher nicht verboten. Sobald aber die eigentlichen Geschäfte getätigt werden und Geld fließt, sollte das Gewerbe unbedingt angemeldet sein.
Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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2
21.12.2010 08:43 |
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