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Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich hätte da mal einige Fragen:
Ich bin dabei, mit einer Freundin zum 01.01.2011 ein Unternehmen als GbR zu Gründen. Diese hat einen Ehemann aus der Türkei. Dieser hat allerdings eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren.
Wir möchten ihn gerne im Vertrieb einsetzten. Da er dies auf freiberuflicher Basis bzw. auch vorab aus guten Willen seiner Frau gegenüber machen möchte, wirft sich die Frage auf ob wir dies so einfach dürfen.
Er soll rein Geschäftskunden angehen. Eine Reisegewerbekarte ist ja dann nicht nötig. Dennoch haben wir bedenken, dass er evtl. Probleme bekommen könnte.
Vor Geschäftsgründung: Sofern das Gewerbe noch nicht angemeldet ist, dies aber in der Aufbauphase steckt, hat er die Möglichkeit vorab schon Neukunden zu suchen? Selbstverständlich wird der Auftrag erst nach Gründung abgearbeitet. Vorab fließen also auch keine Gelder.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Besten Dank, snoopylein
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