unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
fragezumgewerberecht fragezumgewerberecht ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.10.2010
Beiträge: 1
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 4.922
Nächster Level: 5.517

595 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse?

Moin! Wie muss ich das anmelden? Unsere Firma wird am 12.12.2010 20 Jahre alt (Adventssonntag) ich möchte gerne eine Veranstaltung machen. Wie muss ich das nennen, damit Kunden die extra angereist sind auch auch etwas kaufen dürfen oder ist das völlig ausgeschlossen? Dürften die das dann bestellen und ich versende es am Montag?

Das Veranstaltung findet nicht in unseren Geschäftsräumen sondern in einem Bürgerhaus statt.

Am gleichen Tag findet in der gleichen Stadt ein Weihnachtsmarkt statt, könnte man einen Gitarren Weihnachtsmarkt anmelden (10-12 beteiligte Firmen würde ich wohl zusammenbekommen)

Vielen Dank für dei Hilfe

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von fragezumgewerberecht: 07.10.2010 16:15.

1 07.10.2010 16:14 fragezumgewerberecht ist offline E-Mail an fragezumgewerberecht senden Beiträge von fragezumgewerberecht suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.313.393
Nächster Level: 22.308.442

1.995.049 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







,

bei der Stadt anfragen, ob ein Antrag auf Festsetzung des "Gitarren-Marktes" als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO Aussicht auf Erfolg haben kann. Wenn ja, Antrag stellen.

Eines muss aber klar sein: Wenn die Stadt nicht die Ladenöffnung generell für diesen Tag freigegeben hat, muss das Ladengeschäft geschlossen bleiben. In Hessen z.B. dürfen die Adventssonntag nicht für die Ladenöffnung freigegeben werden.

Der Markt mit Ihrer Beteiligung darf auch nicht in einem Ladengeschäft stattfinden. Bürgerhaus ist insofern unproblematisch.

Gruß

CS
2 29.10.2010 11:48 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 98.937
Antworten: 1
Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.08.2023 15:37 von Bianka     28.08.2023 07:49 von Hinterwäldler   Views: 274.933
Antworten: 9
GmbH anmelden oder nicht? Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.06.2023 09:32 von Gewerbe5030     03.07.2023 12:56 von Ludwig   Views: 159.186
Antworten: 2
Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.06.2023 12:36 von KaDe     20.06.2023 07:26 von Klosi   Views: 116.831
Antworten: 5
Vorschrift ja oder niein? Neue Gesetze ? Spielrecht   15.04.2023 18:04 von petergaukler     17.04.2023 22:05 von petergaukler   Views: 914
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 247.751 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.927.742


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.165s | PHP: 99.39% | SQL: 0.61%