Forum-Gewerberecht

» Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse? «

[SCHILD=4]Tach auch![/SCHILD],

bei der Stadt anfragen, ob ein Antrag auf Festsetzung des "Gitarren-Marktes" als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO Aussicht auf Erfolg haben kann. Wenn ja, Antrag stellen.

Eines muss aber klar sein: Wenn die Stadt nicht die Ladenöffnung generell für diesen Tag freigegeben hat, muss das Ladengeschäft geschlossen bleiben. In Hessen z.B. dürfen die Adventssonntag nicht für die Ladenöffnung freigegeben werden.

Der Markt mit Ihrer Beteiligung darf auch nicht in einem Ladengeschäft stattfinden. Bürgerhaus ist insofern unproblematisch.

Gruß
   
CS



Gepostet am 29.10.2010 um 11:48 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53527#post53527


Beitrags-Print by Breuer76