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Geschrieben von fragezumgewerberecht am 07.10.2010 um 16:14:

  Weihnachtsmarkt oder Ausstellung oder Hausmesse?

Moin! Wie muss ich das anmelden? Unsere Firma wird am 12.12.2010 20 Jahre alt (Adventssonntag) ich möchte gerne eine Veranstaltung machen. Wie muss ich das nennen, damit Kunden die extra angereist sind auch auch etwas kaufen dürfen oder ist das völlig ausgeschlossen? Dürften die das dann bestellen und ich versende es am Montag?

Das Veranstaltung findet nicht in unseren Geschäftsräumen sondern in einem Bürgerhaus statt.

Am gleichen Tag findet in der gleichen Stadt ein Weihnachtsmarkt statt, könnte man einen Gitarren Weihnachtsmarkt anmelden (10-12 beteiligte Firmen würde ich wohl zusammenbekommen)

Vielen Dank für dei Hilfe



Geschrieben von Civil Servant am 29.10.2010 um 11:48:

 

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bei der Stadt anfragen, ob ein Antrag auf Festsetzung des "Gitarren-Marktes" als Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO Aussicht auf Erfolg haben kann. Wenn ja, Antrag stellen.

Eines muss aber klar sein: Wenn die Stadt nicht die Ladenöffnung generell für diesen Tag freigegeben hat, muss das Ladengeschäft geschlossen bleiben. In Hessen z.B. dürfen die Adventssonntag nicht für die Ladenöffnung freigegeben werden.

Der Markt mit Ihrer Beteiligung darf auch nicht in einem Ladengeschäft stattfinden. Bürgerhaus ist insofern unproblematisch.

Gruß

CS


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