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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Anzeigepflicht bei einem e. V.

Moin

HALLO ZUSAMMEN !!!

Ein e.V. möchte eine erlaubnisfreie Gaststätte anmelden. Mein Problem an der Sache ist, wer von den im Vereinsregister eingetragenen Personen (siehe unten) wird bei uns im Gewerberegister erfasst?

Habe im Vereinsregister einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister, einen Kreisgeschäftsführer sowie jeweils einen Stellvertreter. Grundsätzlich mal der Vorsitzende. Aber was ist mit dem Kreisgeschäftsführer?

Bitte um Hilfe.

Danke

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 30.08.2010 09:51 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
unregistriert


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RE: Anzeigepflicht bei einem e. V.

Hallo aus Schwentinental,

Eingetragene Vereine sind nach §§ 21 ff BGB juristische Personen. Demzufolge muss ein Verein einen Vorstand haben, der aus mehreren Personen bestehen kann. Der Vorstand hat dann die Stellung des/r gesetzlichen Vertreter/s (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.

Es kann gem. § 30 BGB in der Vereinssatzung aber auch bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Geschäftsfelder haben diese Vertreter dann ihre Vertretungsmacht für den Verein.

Demzufolge muss grundsätzlich der nach Satzung berufenen Vertreter die Gewerbeanmeldung vornehmen und das muss nicht zwangsläufig der Vorstand sein. Da die GewO hierüber keine weiteren Bestimmungen enthält, ist das BGB anzuwenden.

In der Satzung sind u. a. auch
- allgemeine Vertretungsregelungen [z.B. jeweils zwei Mitglieder des Vorstands] und
- Vertretungsberechtigte und ggf. besondere Vertretungsbefugnis [z.B. der Kreisgeschäftsführer in allen den Verein betreffenden behördlichen Angelegenheiten ]
geregelt.
Sofern in der Satzung jemand ausdrücklich zur Regelung der Gewerbeangelegenheiten usw. bestimmt wurde, ist dies dann der Vertreter des Vereins in Bezug auf die Gewerbeanmeldung

Ergo hilft nur ein Blick in die Satzung des Vereins, um die Vertretung und somit die Eintragung im Gewerberegister zu klären Lesen
2 30.08.2010 12:00
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