foerster
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EuGH: Länder dürfen Glücksspiel stärker einschränken |
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Der EuGH ihat entschieden, dass Staaten das Glücksspiel stärker beschränken dürfen. In Zukunft können Eingriffe in den grundsätzlich freien Wettbewerb auch durch kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden. Auslöser dafür war der Fall in Schweden, bei dem zwei Tageszeitungen Anzeigen für Internetwetten aus Malta und Großbritannien geschaltet haben, obwohl in Schweden ausländisches Glücksspiel nicht unterstützt werden darf. Das schwedische Gericht sah in den Strafen den freien Dienstleistungsverkehr in der EU verletzt und verlangte vom EuGH eine Entscheidung. Bwin fechtet in Deutschland ja derzeit ein Verbot von Internetwetten an. Mit dem Urteil aus Luxemburg dürften die Chancen schwinden, sich durchzusetzen.
http://diepresse.com/home/wirtschaft/int...schaft/index.do
foerster
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09.07.2010 10:15 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Fehlende nationale oder stümperhafte föderalistische Glücksspielgesetze können eben so oder so ausgelegt werden.
Mit der ständigen Rechtsunsicherheit im deutschen Glücksspielrecht lässt sich doch auf den verschiedenen Ebenen immer wieder gut Geld verdienen.
Inzwischen sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ja auch nicht mehr das, was sie einmal waren!
Die eingehenden Fragestellungen beim EuGH bedeuten sehr oft schon das Ende vor dem Anfang!
EuGH-Urteile ein Glücksspiel oder doch alles nur Taktik und ein Zocken auf anderer Ebene?
Aber eins steht dann auch wieder fest: „Das alles zahlen nur die vielen Glücksspieler im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung!“
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09.07.2010 20:20 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
  
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Hallo,
was meinst du mit "Inzwischen sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ja auch nicht mehr das, was sie einmal waren!"? Was hat sich denn deiner Meinung nach in den letzten Tagen, Monaten und Jahren so maßgeblich geändert? Und vor allem: Woran liegt es?
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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14.07.2010 07:36 |
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foerster
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Mir ist auch nicht ganz klar, was du mit "Die eingehenden Fragestellungen beim EuGH bedeuten sehr oft schon das Ende vor dem Anfang!" meinst. Magst du das noch etwas näher erläutern? Danke.
foerster
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16.07.2010 15:02 |
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