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Zum Ende der Seite springen Frage zur Gewerbeanmeldung
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schumayker schumayker ist männlich
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Frage zur Gewerbeanmeldung

Guten Tag.
Ich habe mir im März ein Gewerbe angemeldet.

Meine tätigkeiten dort sind:

-Verkauf von Handys
-Verkauf von Handyersatzteilen

und

-wenn der Kunde es wünscht baue ich ihm die Ersatzteile auch ein (was ja eine Dienstleistung ist.

Die Frau hat nun bei der Gewerbeanmeldung reparatur elektronischer Geräte eingetragen.

Dies ist ja nicht ganz korrekt.

Nun kam auch heute Post von der Handwerkskammer für die Anmeldung bei denen.

Ich habe auch gleich angerufen und denen die Sache geschildert.

Er fragte mich ob ich dafür einen Meisterbrief habe (den habe ich nicht).

Wofür auch? Bei Handys?
Ich meine mal gelesen zu haben das bei elektronischen Geräten bis 20 oder 30 V keine Meisterprüfung oder Gesellenprüfung benötigt wird.

Ist das korrekt?

Falls doch werde ich nur noch Teile verkaufen aber nichts mehr als Reparatur anbieten.


Aber gehöre ich nicht sowieso eher zu der IHK?

Der Mann von der HWK will das ich nun einen Zettel schicke ich ich genau schildere was ich genau mache.

Für den Handel also den Verkauf von Handys und Ersatzteilen muss ich ja keine Prüfung oder ähnliches gemacht haben.

mfg
1 18.05.2010 12:37 schumayker ist offline E-Mail an schumayker senden Beiträge von schumayker suchen
Solon
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Hallo Schumayker,

aufgrund der Gewerbeanmeldung werden Sie Mitglied bei der IHK, zumindest dort als Gewerbetreibender geführt.
Die Handwerkskammer prüft grundsätzlich alle handwerklichen Tätigkeiten und hat Ihnen sicherlich Fragen vorformuliert, die Sie zu beantworten haben. Ich betone: haben! Sie sind verpflichtet (und darauf werden Sie von der Hwk hingewiesen) Auskünfte zu erteilen. Dies kann meiner Meinung nach auch per Mail geschehen oder telefonisch. Aber erteilt werden müssen die Auskünfte. Die Hwk prüft dann, ob Sie als Handwerker tätig werden und ggf. in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen, eine Ausnahmebewilligung beantragen sollten oder in ein Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe eingetragen werden können.
Da Sie Handel mit Handys und Ersatzteilen betreiben, sollte dies auch so in der Gewerbeanmeldung stehen. Ggf. melden Sie das Gewerbe um, sofern Sie keine Reparaturen durch- oder ausführen.

Grüße in den Norden
Eberlein
2 18.05.2010 14:16 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Solon
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schumayker schumayker ist männlich
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ja da ist bei der Anmeldung wohl etwas schief gelaufen.

eigentlich sollte da stehen

-Verkauf von Elektroartikeln



Aber nicht Reparatur.

Klar montiere ich für Kunden auch mal die Ersatzteile die die Kunden bei mir kaufen soweit diese dies wünschen.

Ein Handy ist ja ein elektronisches Gerät.
Wenn ich da etwas für einen Kunden verbaue, brauche ich dann einen Meisterbrief.

Laut meiner Infos NICHT weil diese ja keine hohe Spannung aufweisen (Akkus haben ja grade mal ca 3,5V )
3 18.05.2010 14:37 schumayker ist offline E-Mail an schumayker senden Beiträge von schumayker suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Hallo Schumayker,
was steht also einer entsprechenden Auskunft an die HwK entgegen?
Nach einer konkreten Tätigkeitsbeschreibung kann man Ihnen dort verbindlich sagen, ob das, was Sie machen, eintragungspflichtig ist, oder nicht.
Gruß Runge
4 18.05.2010 15:11 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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