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Zum Ende der Seite springen Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch 10 Bewertungen - Durchschnitt: 7,3010 Bewertungen - Durchschnitt: 7,30
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 RE: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch gmg 28.03.2010 14:04
 RE: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch Meike 29.03.2010 07:19
 RE: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch Meike 03.04.2010 07:43
 RE: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch Meike 13.05.2010 09:09

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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Hallo Meike,

hast Du den Beitrag Nr. 12 von RudiCartell nicht gelesen ?

Grüße

__________________
gmg
36 28.03.2010 14:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

jetzt enttäuschst Du mich aber.
Ich dachte du würdest die Wege und Zuständigkeiten kennen.


Gruß
Meike
21 29.03.2010 07:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Hallo Rudi,

es ist wichtig zu wissen wer für was zuständig ist, weil man nur dann weiß, wer z.B. weisungsbefugt ist.

Nur dann kann man sich auch z.B. keine Angst machen lassen, wenn ein Vertragspartner einem plötzlich schreibt,
dass es eine PTB-Vorschrift geben würde, wonach man sich plötzlich strafbar machen würde, wenn man diese nicht einhält.

Wenn man hinterfragt, wem darf die PTB denn überhaupt in welchem Rahmen "Vorschriften" machen,
kann man sich vielleicht viel entspannter zurück lehnen.

Vor allem ist es wichtig zu wissen, wenn es plötzlich um Haftungsfragen gehen kann, denn es geht hier um Buchhaltungsdaten.

Da gibt es Urteilslagen des EuGH, da gibt es klare Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen und vor allem eine klare Rechtslage aus der Abgabenordnung.

Das hat eine ganz andere Qualität.

Stell dir vor plötzlich möchte ein Finanzamt alle Geschäftsvorfälle, welche Du nach GoBS auf einem Speichermedium zu sichern hast, prüfen und stellt fest, dass Du die digitalen Daten gar nicht hast .

Willst Du dann mit einer Service-info einer GmbH argumentieren? Willst Du mit irgend einer nicht näher formulierten "PTB-Vorschrift" argumentieren?

Oder stell dir vor ein Unternehmen geht in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter will die Daten prüfen, um z.B. zu schauen, ob der Unternehmer seinen Buchführungspflichten nachgekommen ist, es müssen auch Verschuldungs- und Überschuldungsdaten berechnet werden usw.



Gruß
Meike
21 03.04.2010 07:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an alle,

da wurdet ihr, die Aufsteller, mal wieder (ist hier langsam wie bei Dinner-for-one, nur die Intervalle sind wesentlich kürzer)
zum Datenbanktausch aufgefordert.

Da steht dann der "nette" Satz

"Wir bitten um Verständnis, dass bei nicht fristgerechter Rücklieferung der getauschten Teile der Neupreis berechnet wird."


Wieviel wird / würde Euch denn in Rechnung gestellt?


Gruß
Meike
21 13.05.2010 09:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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