Meldepflicht Automatenaufstellung |
der_vollstrecker
Haudegen
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Meldepflicht Automatenaufstellung |
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liebe Kollegen!
Ich habe da mal ne ganz kleine Frage, wie ihr das bei euch macht.
Und zwar wenn in der Gemeinde ein Automatenaufsteller den ersten Automaten aufstellt, muss er hierfür ja eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesem Fall habe ich unter dem Feld 20-22 (Anmeldung wird erstattet für...) immer bei "ein Automatenaufstellungsgewerbe" ein Kreuzchen gemacht.
Da gab es nie Probleme. Jetzt hat die IHK gemuckert.
Ist das Kreuzchen bei "unselbständiger Zweigstelle" besser? Wie macht ihr das so?
Gruß aus dem Harz
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1
27.03.2006 12:29 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
1.) warum quakt die IHK??
2.) wenn Automatenaufstellungsgewerbe, dann ist m. E. das Kreuz dort auch richtig!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
27.03.2006 13:28 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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von der Delme,
bei uns in NDS. haben wir eine allg. VV (GewAnzVwV), aus welcher hervorgeht, dass Automatenaufstellung als extra Zweig angesehen wird.
Absatzweise werden Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen, unselbständige Zweigstellen und Automatenaufstellerrgewerbe abgehandelt. Daher machen wir seit jeher nur ein Kreuzchen in dem Feld 21 Automatenaufstellungsgewerbe. Bei Feld 20 bleiben alle 3 Felder frei. Hier hat auch noch keiner gemuckt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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3
27.03.2006 13:31 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Damit auch noch ein Beitrag aus Nordrhein-Westfalen dabei ist:
ich kreuze auch immer Automatenaufstellungsgewerbe an.
Ich wüsste auch nicht, wieso das falsch sein sollte.
Im Gegenteil, nach der Definition für unselbständige Zweigstellen in der GewAnzVwV muss das Kreuzchen bei der Zweigstelle ein falsches Kreuzchen sein. Danach umfaßt der Begriff der unselbständigen Zweigstelle nämlich jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient (z.B. ein Auslieferungslager).
Hier steht aber ja nur ein Automat - für mich ein eindeutiges Automatenaufstellungsgewerbe.
Aber irgendeiner meint ja immer über irgendwelche vermeintlich falschen Kreuzchen meckern zu müssen, das Thema hatten wir ja bereits öfter.
Es steht der IHK ja frei, das für sich intern anders einzuordnen, das Kreuzchen verursacht ja keine Rechtsbindung.
Sonnige Grüße aus Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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4
27.03.2006 14:32 |
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pmcolonia
Routinier
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Prima für die Länder, die eine GewAnzVwV haben. In Nordrhein-Westfalen ist sie auch ein Opfer der Deregulierung geworden.
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5
27.03.2006 17:24 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Zitat: |
Original von pmcolonia
Prima für die Länder, die eine GewAnzVwV haben. In Nordrhein-Westfalen ist sie auch ein Opfer der Deregulierung geworden. |
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Ist sie das ? Aha, interessant.
Wann und wo wurde das veröffentlicht? Hier ist nämlich wieder nichts angekommen.
Interessant auch deswegen, weil sie mir hier im Forum bereits mehrfach um die Ohren gehauen wurde.
Aber selbst im Musterentwurf dier GewAnzVwV (mir gegenüber auch bereits als Beweis um die Ohren gehauen, unter anderem von Ihnen, Herr pmcolonia
)steht die Definition so drin, wie von mir erwähnt, und der steht noch immer in meinem Landmann Rohmer und wurde auch bei der neuesten Nachlieferung nicht verändert (habe ich gerade erst einsortiert, Stand 01. November 2005, müsste ja dann erwähnt sein, wenn es im Zuge des Bürokratieabbaus im Juli 2005 gewesen sein sollte).
Sonnige Grüße aus Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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6
27.03.2006 17:44 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Hej aus Hamm, dem jetzt dunklen Nabel der Welt (@Kollege Kramer: Komm mir jetzt ja nicht mit spitzen Bemerkungen über meinen Bauch und so. @ alle anderen: Ihr auch nicht!)
Kollegin Bresgen, es ist mir eine Ehre, Ihnen auf die Sprünge helfen zu dürfen. Und weil ich dem Mund wieder so voll nehme, hoffe ich, dass mein Link auch funzt.
Deregulierung ist nix Neues, das gab es auch schon 2003!
PS: Wir haben eine Online-Anbindung an das IM-NRW bzgl. der Gesetzesblätter und Ministerialblätter NRW. Da findet man im "historischen Teil" dann auch die aufgehobenen Dinger. Muss iregendwo beim IM beantrgt werden, läuft über das geschlossene TESTA-Overlay-Netz der Behörden und ist genial.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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7
28.03.2006 21:17 |
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pmcolonia
Routinier
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Na ja, die MusterGewAnzVwV ist ja auch existent. Einige Länder haben daraufhin, wie das so üblich ist, eine GewAnzVwV erlassen, andere, so NRW, nicht.
Wenn ich die MusterGewAnzVwV anführe, so lediglich, um meine Argumentation zu unterstützen, nicht um die MusterGewAnzVwV als Rechtsvorschrift darzustellen, was Sie nach außen so oder so auch nicht sein kann. Wie wir ja alle noch aus der Ausbildung wissen, ist eine VwV nur die Meinung des Ministers und nicht Gesetz.
Und ich haue auch niemanden, auch nicht um die Ohren.
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8
29.03.2006 07:39 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Meldepflicht Automatenaufstellung |
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Kollegin Bresgen, es ist mir eine Ehre, Ihnen auf die Sprünge helfen zu dürfen. Und weil ich dem Mund wieder so voll nehme, hoffe ich, dass mein Link auch funzt.
Deregulierung ist nix Neues, das gab es auch schon 2003!
PS: Wir haben eine Online-Anbindung an das IM-NRW bzgl. der Gesetzesblätter und Ministerialblätter NRW. Da findet man im "historischen Teil" dann auch die aufgehobenen Dinger. Muss iregendwo beim IM beantrgt werden, läuft über das geschlossene TESTA-Overlay-Netz der Behörden und ist genial. |
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Hallo aus Euskirchen (nicht dem Nabel der Welt aber immerhin am Rande der wunderschönen Eifel!),
vielen Dank, lieber Herr Wiesemeier, für die Hilfe.
Der link hat zwar nicht ganz geklappt, weil ich darüber nicht den kompletten Text aufrufen konnte. Aber er hat mir immerhin den entscheidenden Tipp gegeben, wo ich suchen muss.
Habe es inzwischen auch gefunden (nachdem der Clown von Computer mich dreimal abgeschossen hat).
Wir haben übrigens auch die Möglichkeit über TESTA zu suchen, habe ich dadurch festgestellt, ist wirklich sehr praktisch.
Und ich bin dem Forum mal wieder dankbar, dass man so wenigstens von aufgehobenen Erlassen erfährt ,
ist aber traurig, dass ich sowas nur noch durch Zufall mitbekomme. Früher wurden wir immer automatisch mit entsprechenden Kopien versorgt.
Liebe Grüße aus dem zur Zeit verregneten Euskirchen.
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Et kütt, wie et kütt !
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9
29.03.2006 09:09 |
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