Sozialkonzept für Spielhallen (auch "gültig" für Automatenaufstellung?!) |
AnNiFab
Grünschnabel
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Sozialkonzept für Spielhallen (auch "gültig" für Automatenaufstellung?!) |
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Hallo
da das Thema Spielhallen- sowie Aufstellererlaubnis noch vollkommen neu für mich ist hab ich diesbezüglich eine Frage an Euch!
Wenn ein Spielhallenbetreiber (in einer anderen Kommune) bereits dort ein Sozialkonzept abgegeben hat und derjenige bei uns in der Kommune eine "Aufstellererlaubnis" für Spielautomaten beantragt, gilt dann auch das Sozialkonzept was er in der anderen Kommune bzgl. der Spielhalle abgegeben hat oder benötigt er für eine "Aufstellererlaubnis" ein eigenes speziell für die Aufstellung von Spielgeräten?!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
MfG,
AnNiFab
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1
26.04.2016 12:31 |
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Solon
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Rooobert
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Wieviele Sozialkonzepte soll man denn haben ???
Entweder man hat eins oder nicht.
für dieses schöne Beispiel der Ahnungslosigkeit der Ämter
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2
30.04.2016 16:10 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Sozialkonzept für Spielhallen (auch "gültig" für Automatenaufstellung?!) |
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Einer für Alle-Alle für Einen ?
die gesetzgebung in b.w. schreibt (eigentlich)zwingend vor ,dass jede spielstätte u. gaststätte
ein genau für diesen betrieb zugeschnittenes sozialkonzept haben muss ,
ein generalkonzept für einen aufsteller z.b .mit mehreren spiehallen ist nicht zulässig
jeder einzelbetrieb ob gsastro oder spielo braucht ein eigenes konzept !!!
leider wird dies von den ämtern oft anders interpretiert
in unserer stadt z.b. wird auch zweierlei mass genommen ,
die kleinen hallenbetreiber mit meist nur 1 spielstätte werden ständig vom amt genötigt
eine aktuelle sozialkonzeption umzusetzen ,hier wird massiv gedroht !
dagegen machen die grossen aufsteller was sie wollen
und das amt spielt mit
sie haben eben die geeigneten verbandsanwälte und machen gute lobbyarbeit
pg.
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3
06.05.2016 20:32 |
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