§13 a GewO |
JoWe
Doppel-As
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Liebe Lollegen in /aus NRW,
gerade erreicht mich die neue Gewerberechtsverordnung(-GewRV).
Danach ist die für die Entgegennahme von Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständige Ordnungsbehörde auch für die Entgegennahme der Anzeigen nach § 13a GewO zuständig.
Sie hat die Anzeigen entgegen zu nehmen, deren Empfang zu bestätigen und die bzw. den Gewerbetreibenden vom Ergebnis der Überprüfung der Berufsqualifikation zu unterrichten.
Nach Kommentar Landmann-Rohmer handelt es sich bei diesen Anzeigen und deren Bestätigung nicht um Anzeigen i.S von §14 GewO(s.Rd.Nr.6 zu § 13a)
Wer kann mir sagen wie solche Bestätigungen aussehen sollen(Form), ob dort der Bereich der jeweiligen Meldestelle diese Aufgabe abdeckt und wer mit Sachkunde une Unterrichtungsnachweis gemeint ist.?
Meint die Vorschrift nur den Bereich des Bewachungsgewerbes oder einfach alle auch sonstigen Bereiche(ausgenommen Freiberufe)?
Ich komme in Blick auf den § 13a (7)Gewo darauf in denen es um die Angestellten in einem solchen Gewerbe geht und der Kommentar auch vom Tierschutzgesetz und Pflanzenschutzgesetz spricht.
Soll zukünftig die Gewerbemeldestelle all diese Voraussetzungen prüfen und wenn ja wie?
Wer weiß mehr von euch oder hat den Plan für den 29.12. in der Tasche?
L.G
JoWe
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1
25.11.2009 15:37 |
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Solon
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Borzoi
Grünschnabel
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Die Begründung des Gesetzesentwurf zu § 13 a GewO, s. BTDs 16/9996, erhellt zum Teil die Fragen zum Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich soll danach folgende Themen betreffen:
Eintragung Hankwerksrolle
Waffenrecht
Sprengstoffrecht
Tierschutz- und Pflanzenschutzrecht
Alles Bereiche wo wir uns "sehr gut" auskennen. Ich hoffe ich habe mich beim lesen geirrt.
Für § 34 a und 34 d GewO sind die entsprechenden Verordnung bereits angepasst worden.
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2
26.11.2009 11:17 |
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Solon
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ramm
Routinier
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Hallo, gibt es für § 13 a Formulare ?? ( so wie für § 14 )
__________________ schönen Tag noch an alle von Veronika
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3
01.12.2009 08:43 |
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C. Schröder
König
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Herzlichen Glückwunsch, dass ihr überhaupt was davon gehört habt. Ich komme jetzt nach 4wöchigem Krankenstand wieder zurück ins Büro und finde lediglich ein Schreiben eines Formularverkäufers, welcher mir neue Vordrucke empfiehlt in den Mails.
Da sich mein Schreibtisch gerade recht begraben fühlt, wäre ich dankbar, wenn mir jemand in Kurzen Zeilen sagen könnte, was ich in Kürze noch so machen muss und was sich im Tagesablauf ändert.
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4
14.12.2009 10:59 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
die Anzeigeformulare, "für um zu gucken" habe ich unter
www.thueform.thueringen.de
gefunden. Leider nichts über die Bestätigung für die wir in NRW ab dem 28.12.2009 20,00 € Verw.Geb. nehmen können.
Auch nix was die "Überprüfung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Bewachungsgewerbe im Rahmen der Niederlassungsfreiheit (§ 5e Absatz 5 Satz 2 BewachV)" angeht. Auch hier sind wir zuständig und dürfen in NRW eine Verw.Geb. von 50,00 € -300,00 € nehmen.
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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5
17.12.2009 16:44 |
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C. Schröder
König
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Gibt es denn zwischenzeitlich auch eine geänderte Verwaltungsgebührenordnung, in der die 20,00 € stehen. Hier kommt irgendwie nichts an.
Der 01.01.2010 steht kurz vor der Tür. Keine Ahnung von nichts. Ich habe gerade bei Migewa gesurft, ob es da was zur Anzeige nach § 13 a gibt. Nichts gefunden.
Dazu kämpfe ich gerade noch wegen dieser Schnittstelle zum BZR. Auch dann kann mir keiner was sagen. Unsere EDV hat gestern ein Update eingespielt, aber Änderungen diesbezüglich habe ich nicht gesehen.
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6
18.12.2009 10:47 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
die Gebühren findest du in dem Thread "Gebühren nach EU Recht"
auf Seite 1 Jürgen Schmitz hat die 14. Änderung der VerwGebO NRW
als pdf reingepackt.
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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7
21.12.2009 12:58 |
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