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Zum Ende der Seite springen § 13 Abs 1 Nr. 6 SpielV Bedienvorrichtungen am GSG
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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§ 13 Abs 1 Nr. 6 SpielV Bedienvorrichtungen am GSG

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 SpielV ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird.

Die Technischen Richtlinien 3.3. der PTB führen zu den Bedienvorrichtungen zur automatischen Einsatzleistung und zur Geldsausgabe wie folgt aus:
Die gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 6 geforderten Bedienvorrichtungen zur Voreinstellung einer betätigten bzw. automatischen Einsatzleistung, zur einzeln betätigten Einsatzleistung und zur Auszahlung der auf Geldspeichern gespeicherten Beträge sind auf die jeweilige Funktion beschränkt. Sie üben keinen Einfluss auf andere Funktionen des Spielgerätes aus, werden nicht zu Einstellungen am Spielgerät verwendet und können insbesondere nicht zur Steuerung von Spielabläufen ingesetzt werden.

Die Situation bei Novo Line und Novo Line 2 Geldspielgeräten (insgesamt 8 Bauarten, die nach den TR 3.3. zugelassen worden sind):
Auf dem beigefügten Bild kann man eine Situation erkennen, die nur passieren kann, wenn der Gewinnplan "unrund" ist ( d. h. man gewinnt Punkte, die nicht durch den Mindesteinsatz teilbar sind, und daher nicht verspielt werden können).

Es bleibt also ein Punkt über. Dieser eine Punkt kann aber durch die Betätigung der Taste "Collect" verspielt werden. Es wird ein Risikospiel angestossen, welches mit dem

Ergebnis 1 - Verlust des einen Punktes (Punktestand 0) oder
Ergebnis 2 - Gewinn von 10 Punkten (Punktestand 10 - diese Punkte können dann in einem "normalen Spiel" verspielt werden)

beeendet wird.

Somit kann die Taste Collect zur Steuerung von einem Spielablauf verwendet werden. Dieses ist aber nach den TR 3.3. ( S.14) nicht gestattet !
Richtig oder falsch ?

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
NOVO markiert.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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1 27.10.2009 16:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: § 13 Abs 1 Nr. 6 SpielV Bedienvorrichtungen am GSG

So wie ich das verstehe, geht es nicht um die Collect Taste sondern die Taste, meist in der Nähe des Einwurfschlitzes, welches in den Zulassungspapieren regelmäßig in der grafischen Übersicht mit "Umschalttaste für Spiele mit automatischer bzw. Einzel-Einsatzabbuchung" bezeichnet und wo dort auch die örtliche Lage angezeigt wird.

Diese und die Auszahltasten sind, nach dem was mir bislang bekannt ist, immer eine physische Taste mit gleichbleibender Funktion.

In der Praxis wird aber manchmal etwas von dem Wortlaut der RL abgewichen, weil es Automaten gibt, die sich nicht im Vorherein auf Einzelabbuchung, sondern erst nach einem 1. Einsatz umschalten lassen. Meist lässt ein Spannungsausfall ebenso die voreingestellte Einzeleinsatzabbuchung vergessen.

Aber wir wissen ja, dass wir in fast allen Fällen versuchen auf einem nassen, weichen Schwamm zu maschieren, weil sehr viele Begriffe je Argumentation (auf allen Seiten) schön durcheinander geraten (was ist ein Spiel, was ein Einsatz, was geldwerte Anzeigen, was ist Entertainment, was Gewinn und wo läuft er ein, wann ist etwas langfristig und dann auch noch durchschnittlich, wann und wo ist die Pause, wann hat man die Verfügungsgewalt vewirkt usw.)

Gruß vom Rudi


.
2 27.10.2009 19:21 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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RE: § 13 Abs 1 Nr. 6 SpielV Bedienvorrichtungen am GSG

Habe mir noch einmal genau die Abbildung im Zulassungsschein eines Novo Liners angesehen.


Die lfd. Nr. 7 ( "Bildschirmtaste") ist die "Umschalttaste für Spiele mit automatischer bzw. Einzel-Einsatzbuchung".

Die lfd. Nr. 8 ("Bildschirmtaste") ist die "Auslösetaste für Einzel-Einsatzabbuchung").

Die lfd. Nr. 9 ("Physische Taste") ist die "Auszahlungstaste für Geldverfügungsspeicher".

Die "Collect-Taste" ("Bildschirmtaste") ist lt. Zulassungsschein: NICHTS und damit auch in den TR nicht aufgeführt!

Daher kann man mit dieser Taste auch "seine Spielchen (um Restpunkte) machen" !

Grüße

__________________
gmg
3 28.10.2009 07:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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