leopold
Grünschnabel
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Guten Tag,
welche Aufgabe hat das Hauptzollamt im Rahmen eines Wiedererstattungsantrages eines Gewerbes ?
Mit freundlichen Grüßen
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17.09.2009 08:36 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Ich denke mir, es handelt sich um eine Wiedergestattung nach einem Gewerbeuntersagungsverfahren?
Da diese Aufgabe der Kreis erledigt kann ich es nicht 100%ig sagen.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die zuständige Behörde das Hauptzollamt anhört ob Versagungsgründe gegen eine Wiedergestattung vorliegt.
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1
17.09.2009 12:03 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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die Frage verstehe ich jetzt nicht wirklich.
Das Hauptzollamt ist i.d.R für Schwarzarbeit jeglicher Natur zuständig. Es übernimmt Kontrollen für ARGEN und Arbeitsämter, zuweilen auch fürs Finanzamt.
Die Wiedergestattung obliegt der zuständigen Behörde. Im damaligen Verfahren gab es beteiligte Institutionen, die "Futter" für die Untersagung geliefert haben. Diese sollten bei dem Antrag angehört werden, um zu prüfen, ob nunmehr eine zuverlässigkeit gegeben ist bzw. zukünftig wieder zuverlässig gearbeitet wird.
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1
17.09.2009 12:04 |
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