Wenn der Bursche nicht bei den Gaststätten angestellt ist, müsste er schon ein Gewerbe anmelden. Bei dem Umfang der Tätigkeit braucht er wahrscheinlich keine Angst vor dem Finanzamt zu haben. Aber ein anzeigepflichtiges Gewerbe ist es halt schon (Übrigens auch lt. Gründungsnetzwerk NRW).
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