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xxtakkixx
Jungspund
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hier einige kurze fragen, würde mich über eine beantwortung freuen.
1. reicht bei der beantragung das normale führungszeugnis, dass man als normaler bürger nach hause bekommt ? oder muss es das für behörden sein ?
2. wie ist das mit der finanziellen lage ? ist es nur wichtig das keine ev oder iinsolvenz vorliegt? kann der antragsteller selber eine auskunft beim AG holen, dass keine eintragungen im schuldnerverzeichnis ist ?
es gibt ja menschen die verschiedene titel gegen sich haben, diese jedoch in kleinen raten zurückzahlen, sprich ihre achen geregelt haben.
3. welche auskünfte werden noch eingeholt ?
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17.05.2009 20:45 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Das kann Ihnen die für Ihren Betriebssitz zuständige Gewerbebehörde (Ordnungsamt des Kreises bzw. der Stadt/Gemeinde) ganz leicht am Telefon erklären.
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2
18.05.2009 08:10 |
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