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 Moin  

hier einige kurze fragen, würde mich über eine beantwortung freuen.

1. reicht bei der beantragung das normale führungszeugnis, dass man als normaler bürger nach hause bekommt ? oder muss es das für behörden sein ?

2. wie ist das mit der finanziellen lage ? ist es nur wichtig das keine ev oder iinsolvenz vorliegt? kann der antragsteller selber eine auskunft beim AG holen, dass keine eintragungen im schuldnerverzeichnis ist ?
es gibt ja menschen die verschiedene titel gegen sich haben, diese jedoch in kleinen raten zurückzahlen, sprich ihre achen geregelt haben.

3. welche auskünfte werden noch eingeholt ?



Gepostet am 17.05.2009 um 20:45 von:
Benutzer: xxtakkixx
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