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Geschrieben von xxtakkixx am 17.05.2009 um 20:45:

  erlaubnis nach 34 c

Moin

hier einige kurze fragen, würde mich über eine beantwortung freuen.

1. reicht bei der beantragung das normale führungszeugnis, dass man als normaler bürger nach hause bekommt ? oder muss es das für behörden sein ?

2. wie ist das mit der finanziellen lage ? ist es nur wichtig das keine ev oder iinsolvenz vorliegt? kann der antragsteller selber eine auskunft beim AG holen, dass keine eintragungen im schuldnerverzeichnis ist ?
es gibt ja menschen die verschiedene titel gegen sich haben, diese jedoch in kleinen raten zurückzahlen, sprich ihre achen geregelt haben.

3. welche auskünfte werden noch eingeholt ?



Geschrieben von Civil Servant am 18.05.2009 um 08:10:

 

Das kann Ihnen die für Ihren Betriebssitz zuständige Gewerbebehörde (Ordnungsamt des Kreises bzw. der Stadt/Gemeinde) ganz leicht am Telefon erklären.



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