Begründung der Vorschläge zur Änderung des Entwurf der Spielverordnung |
gmg
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Begründung der Vorschläge zur Änderung des Entwurf der Spielverordnung |
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Es ist schon interessant, wenn man ein bisschen in alten Unterlagen blättert.
So in der beigefügten pdf der IDS.
Das Schriftstück ist mehr als 4 Jahre alt.
Etliche der seinerzeit im Rahmen der Neufassung der Spielverordnung angesprochenen Punkte sind mittlerweile „erledigt“.
Einige der Punkte sind weiterhin noch „offen“
- PTB-Normschnittstelle ( heute DIN-Schnittstelle genannt )
- Laufzeitbeschränkung wurde erledigt; heutige Problematik Überprüfung des Geldspielgerätes vor erstmaliger Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen pp.
- Wegfall der Umsatzbesteuerung > Spielbankabgabe
- Vernetzung von Spielhallen
und werden weiter von einigen Mitgliedern hier im Forum vorgetragen.
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas
(Glücklich, wer den Dingen auf den Grund sehen konnte).
Grüße
__________________ gmg
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05.05.2009 18:26 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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schwedtfegers-seitenhiebe
gefunden bei goldserie.de:
Zitat on
Und was würde eine P'litik tun, die sich mehr dem Ausgleich der gesellschaftlichen Kräfte verpflichtet sähe, wenn sie eine Spielverordnung für die neuen technischen Möglichkeiten hervorbringen sollte? Ich träume mal ein bisschen von einem Parlament, dessen Vertreter dem Wohl des ganzen Volkes und ansonsten nur ihrem Gewissen verpflichtet wären und schlage die folgenden Punkte vor:
- Die Auszahlquote jedes Gerätes muss unmissverständlich und deutlich sichtbar als Prozentzahl angegeben werden. Bei Geräten mit einstellbarem Spielsystem muss technisch sicher gestellt werden, dass diese Anzeige das aktuell eingestellte System widerspiegelt.
- Alle erzielbaren Kombinationen müssen mit gleicher Häufigkeit erzielbar sein, damit schon durch den optischen Eindruck der Umlaufkörper ein zutreffendes Bild des Spielverhaltens entsteht. (Menschen sind schließlich "Augentiere", die in erster Linie glauben, was sie sehen.) Zur Beeinflussung der Auszahlquote bleiben genügend Spielfeatures (vor allem Ausspielungen, aber auch eventuelle Bonusspiele) übrig.
- Die minimale Auszahlquote liegt bei 85 Prozent.(Die meisten einarmigen Banditen zahlen zwischen 90 und 96 Prozent der Einsätze aus, und es ist mir nicht bekannt, dass die Aufsteller dieser Maschinen verarmen würden - ganz im Gegenteil. 85 Prozent wäre eher ein Zugeständnis an das Gastrogewerbe mit seinem geringeren Umsatz durch Laufkundschaft. Da die Quote im Klartext angezeigt wird, kann jeder Spieler entscheiden, zu welcher Quote er ein Gerät nicht mehr spielen will.)
- Alle Versuche, mit bestimmten Spielsystemen (etwa durch Umbuchung des Geldes auf einen Punktezähler) den maximalen Einsatz pro Spiel zu umgehen, sind verboten. Ebenso sind alle Versuche verboten, durch das Spielsystem einen Einsatz auf kürzere und schnellere "Teilspiele" zu verteilen.
- Letzteres gilt auch für die so genannten "Risikospiele", die für jeden Schritt ein kurzes Spiel sind, bei dem ein teilweise sehr hoher Betrag (etwa eine Serie) gesetzt werden kann. Alle Formen des Risikospieles sind nicht mehr zulässig.
- Eine Umgehung der Vorschriften durch Manipulation zugelassener Spielgeräte (etwa, um die Prozentanzeige zu verdecken oder zu manipulieren) ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern Betrug Die Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft, die rechtskräftige Verurteilung führt zu einer Vorstrafe mit allen damit verbundene Konsequenzen. (Das war's mit der Konzession! Und neunzig Tagessätze kommen noch mal drauf!)
- Die für ein GSG verwendete Software ist in vollem Umfang mitsamt der gesamten für das Verständnis erforderlichen technischen Dokumentation veröffentlichungspflichtig und jedem interessierten Menschen gegen die reinen Kopierkosten gedruckt oder in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Nur so kann man sicher stellen, dass jeder technisch versierte Spieler die Einhaltung der Verordnung überprüfen kann und sich selbst ein Bild über das Bemühen des Herstellers machen kann, ein interessantes Spiel zu ermöglichen. Das Urheberrecht bleibt davon natürlich unberührt, aber wer das umgehen will, kann jetzt schon einfach ein ROM Auslesen.
Mit solchen Regelungen würde das Spiel wieder ein Spiel und nicht ein großer Beschiss zu einseitigen Lasten des Spielers - vielleicht würde mich das sogar mal wieder dazu bringen, 'nen Zehner in eine Mühle zu stecken. Aber genug geträumt: Wie der politische Wille in Wirklichkeit aussieht, kann man bequem der neuen Spielverordnung entnehmen.
Zitat off
Komplett nachzulesen:
http://www.goldserie.de/.............schwedtfegers-seitenhiebe
Grüße
__________________
Quelle: gmg http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4977
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24.07.2009 09:26 |
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Solon
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dieter116
König
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25.07.2009 07:08 |
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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Ich habe den Beitrag mal hier eingestellt.
Bei dem ersten Beitrag in diesem Threat ging es um "damals".
Jetzt wieder einmal - ein Seitenhieb von Elias Schwerdtfeger,
der mich auf den ersten Blick zum Lachen gebracht hat, und danach seeehr nachdenklich stimmte:
gefunden bei goldserie.de:
Zitat on
Das Gongspiel
2006, Berlin. PTB
PTB-PRÜFER: "Hallo Herr Meier. Ich habe hier Ihr erstes Gerät der Neuen SpV zur Zulassung. Leider muss ich es ablehnen, es erfüllt in wesentlichen Teilen nicht die Bestimmungen"
HERSTELLER-VERTRETER: "Ach"
PTB-PRÜFER: "Schauen Sie mal hier" Er wirft ein €2 Stück ein, drückt eine blaue Taste, drei Walzen drehen kurz und stoppen, alle Zählwerke sind auf 0. Mit breitem Lächeln sagt er "Der Einsatz darf nach §13 der SpV 20ct nicht übersteigen!"
HERSTELLER-VERTRETER: "Nein". Grinst auch. "Schauen sie mal in §13,2, danach ist ein Einsatz von €2,30 pro Spiel möglich"
PTB-PRÜFER: Triumphierend "Aber dann muss es auch 75 Sekunden lang sein".
HERSTELLER-VERTRETER: "War es doch."
PTB-PRÜFER: Ärgerlich "Nein, war es nicht"
HERSTELLER-VERTRETER: "Haben Sie heute schon ein Spiel gespielt?"
PTB-PRÜFER: Irritiert "Nein, was soll die Frage?"
HERSTELLER-VERTRETER: Lächelnd "Dann ist das Ende des letzten Spiels mehr als 75 Sekunden her"
PTB-PRÜFER "Ja und?"
HERSTELLER-VERTRETER: "Ein neues Spiel beginnt mit dem Ende des vorherigen Spiels. Also ist Ihr Spiel mindestens 75 Sek. lang gewesen"
Gerät: "Gong"
PTB-PRÜFER Wütend "Das ist doch Quatsch. Ich habe davor doch gar nicht gespielt"
HERSTELLER-VERTRETER "Und wo ist bestimmt, dass der Automat prüfen muss, ob Sie oder sonst jemand zuletzt gespielt haben" Müssen wir eine Kamera
mit Gesichtserkennung einbauen?"
PTB-PRÜFER Schweissperlen auf der Stirn.
HERSTELLER-VERTRETER "Wenn das Gerät aber nicht erkennen kann, wer spielt, dann muss im Umkehrschluss immer die Vermutung richtig sein, dass es immer der gleiche Spieler ist, der spielt. Also haben SIE 75 Sek. für Ihre €2 gespielt"
PTB-PRÜFER Greift sich ans Herz "Aber die Walzen haben doch nicht 75 Sek. lang gedreht, sondern höchstens 5 Sekunden!"
HERSTELLER-VERTRETER "Und wo steht, dass sich während des gesamten Spiels irgendwas drehen muss""
PTB-PRÜFER Einen irren Blick in den Augen wirft er erneut €2 ein und drückt die blaue Taste. Die Walzen drehen sich, es bleiben 3 Sonnen stehen. Lautes Klingeln, auf dem Zähler erscheint die Zahl 50000.
HERSTELLER-VERTRETER "€500, herzlichen Glückwunsch"
PTB-PRÜFER Röchelt, fällt zu Boden.
HERSTELLER-VERTRETER "Wir müssen dringend etwas gegen den Prüferverschleiß tun, er ist schon der dritte diesen Monat".
Zitat off
Im Original:
http://www.goldserie.de/index.php?option...temid=1riginal:
Was sag die SpielV zur Höhe des Einsatzes und zur Höhe des Gewinnes pro Spiel ?
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 25.07.2009 16:36.
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25.07.2009 13:33 |
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jasper
Kaiser
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25.07.2009 15:58 |
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