AVON vs. Krebsgesellschaft |
Pfälzer
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AVON vs. Krebsgesellschaft |
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zusammen !
Folgende Anfrage auf Erfordernis einer Reisegewerbekarte erreichte mich:
ich bin Bezirksleiterin bei Avon Cosmetics.
Avon engagiert sich mit dem Verkauf von Solidaritätsprodukten im Kampf
gegen Brustkrebs. Der Reinerlös der verkauften Produkte wird der
Deutschen Krebsgesellschaft gespendet.
Gibt es bei Euch dahingehend schon Erfahrungen bzw. fällt die beabsichtigte Tätigkeit unter die Kategorie "Gemeinnützigkeit" ?
Gruß und
K.Kullmann
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1
13.03.2009 08:39 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: AVON vs. Krebsgesellschaft |
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Dann müsste Avon aber seit neuestem alle Einnahmen der Krebshilfe spenden, damit das gemeinnützig ist und wovon leben die dann ?
Ich verstehe das eher so, dass die einen Teil der Produkte dazu verwenden und die anderen wie gehabt als normales Unternehmen vertreiben.
Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Reisegewerbekarte würde ich ansonsten noch sagen, dass hier keine nötig ist, sondern nur eine Gewerbeanmeldung eines stehenden Gewerbes nach § 14 Gewerbeordnung, wie es auch für Tupperware-Veranstaltungen und dgl. reicht.
Es sei denn, derjenige rennt tatsächlich wie ein Staubsaugervertreter von Tür zu Tür und klingelt und fragt, ob Interesse an diesen Avon-Produkten besteht.
Normalerweise läuft das Ganze aber auch in Party-Form zu Hause ab, wie bei Tupper usw.
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Et kütt, wie et kütt !
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2
13.03.2009 10:52 |
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Solon
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Pfälzer
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Themenstarter
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Wie ich jetzt nachträglich erfahren habe sollen die Produkte in unserer Fußgängerzone von einem "Promotion-Stand" aus verkauft werden.
Inwieweit dabei die Einnahmen tatsächlich der Stiftung zufließen kann wohl keiner kontrollieren. Werde mal mit AVON direkt korrespondieren.
Schönes WE an ALLE
K.Kullmann
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3
13.03.2009 12:42 |
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