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 Moin   zusammen !

Folgende Anfrage auf Erfordernis einer Reisegewerbekarte erreichte mich:

[font=Arial Black]ich bin Bezirksleiterin bei Avon Cosmetics.[/font]

[font=Arial Black]Avon engagiert sich mit dem Verkauf von Solidaritätsprodukten im Kampf[/font]
[font=Arial Black]gegen Brustkrebs. Der Reinerlös der verkauften Produkte wird der[/font]
[font=Arial Black]Deutschen Krebsgesellschaft gespendet.[/font]

Gibt es bei Euch dahingehend schon Erfahrungen bzw. fällt die beabsichtigte Tätigkeit unter die Kategorie "Gemeinnützigkeit" ?


Gruß und  Danke  

K.Kullmann



Gepostet am 13.03.2009 um 08:39 von:
Benutzer: Pfälzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33842#post33842


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