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Zum Ende der Seite springen Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben
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anis108 anis108 ist männlich
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Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben

Guten Tag liebe Userin und User,

hab vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Während meiner Recherche habe ich hier schon einige hilfreiche Informationen gefunden.

Jetzt bleibt vorerst nur eine Frage,

Welche Schritte sind einzuleiten um als Deutscher Bürger (der eine Reisegewerbekarte besitz), auch in der Schweiz ein Reisegewerbe betreiben zu können?

Kann man sich da an deutsche Behörden wenden?

Muss eine schweizer Wandergewerbekarte beantragt werden?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

Mit freundlichen Grüßen
Anis108
1 18.03.2009 17:01 anis108 ist offline E-Mail an anis108 senden Beiträge von anis108 suchen
Solon
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Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Hallo Anis108

Unsere Reisegewerbekarten gelten nur im Geltungsbereich der Gew0, d.h. nur in Deutschland.
Der Betroffene tut gut daran, sich selbst (und das mein ich auch ausdrücklich so), also sich selbst vorher kundig zu machen, was er in der Schweiz braucht. Das iast überhaupt nicht unser Bier.


Schönen Arbeitstag wünscht


renate Jacob
2 19.03.2009 10:16 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Solon
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anis108 anis108 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von anis108


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RE: Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben

Vielen Dank für Deine Antwort Renate Jacob.

Der Betroffene hat sich bei der Kanton Verwaltung in Zürich infomiert.
Um als Deutscher ein Reisegewerbe auf die Schweiz ausdehnen zu dürfen, braucht es folgender Schritte

Antrag auf Reisegewerbebewilligung gibt es in der Abteilung Gewerbebewilligung der Kanton Verwaltung.
Dazu kommt ein Gesuch beim Migrationsamt zur Einreisebewilligung für Handelsreisende.

Pass Plus Deutscher Gewerbeschein, aktuellem Führungszeugnis und Wohnsitznachweis, das wären die nötigen Dokumente um eine Fallprüfung in bewegung zu bringen.
Kosten wären 150 für Reisegewerbebewilligung plus 100 Franken für die Einreisebewilligung für Handelsreisende. Diese Bewilligungen sind jeweils 120 Tage gültig.
3 20.03.2009 12:52 anis108 ist offline E-Mail an anis108 senden Beiträge von anis108 suchen
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