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Zum Ende der Seite springen Definition der Schankfläche
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kaffischopp kaffischopp ist männlich
Grünschnabel


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Definition der Schankfläche

Für eine erlaubnisfreie Gaststätte mit Einzelhandelsanteil muss im Rahmen der Nutzungsänderung (bis jetzt ist die Fläche als Einzelhandel genutzt), die reine Schank- und Speisenfläche festgestellt werden, da sich aus ihr u.a. die Anzahl der benötigten Parkplätze errechnet.

Insgesamt verfügt das Ladenlokal über 4,5 Räume, einer wird als Büro verwendet (keine Schankfläche), ein Raum für reine Einzelhandelsfläche (Ausstellung Espressomaschinen und Kaffeezubehör), die restlichen 2,5 Räume sind dann (offensichtliche) Gasträume.

Weiss jemand hier im Forum, ob die Einzelhandelsfläche (Espressomaschinen etc.) zur Schankfläche dazuzählt oder nicht? Die zuständige Beratungsstelle der Stadt xy (in BW) konnte uns dazu leider konkrete Aussage machen.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe,

JL

P.S.: Mein erstes Posting hier im Forum und dann schon in den Grenzbereichen von Gastronomie und Einzelhandel...

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1 06.03.2009 16:41 kaffischopp ist offline E-Mail an kaffischopp senden Beiträge von kaffischopp suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Nur die zum Gaststättenbetrieb erforderlichen Räume gehören zur "Schankfläche".

Deshalb müssen diese auch in der Erlaubnis genau angegeben werden, z. B. Küche, Toilette, Lagerraum, Freischankfläche...

Nicht aufgeführte Räume gehören nicht dazu, in Bayern kann dort geraucht werden Respekt
2 06.12.2012 14:13 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
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