Studiendokumentation - "Study Nurse" |
Andrea Uhde
Grünschnabel
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Studiendokumentation - "Study Nurse" |
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Hallöchen zusammen!
Ich brauch mal Hilfe... Soeben flatterte eine Gewerbeanmeldung auf meinen Tisch - eigentlich ja nix besonderes aber diese macht mir Kopfschmerzen...
Als Tätigkeit wurde "Studien-Dokumentation" angegeben, die Betriebsstätte ist eine onkologische Schwerpunktpraxis. Auf Nachfrage wurde mir der Begriff "Study Nurse" genannt ?!?
Weil ich von einer derartigen Ausbildung noch nie etwas gehört habe, bin ich auf folgende Seite gegoogelt:
http://www.dzkf.de/heft/2000_3-4/02studynurse.htm[/URL]
Ich bin mir nicht ganz sicher ob es überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ist? Wer kann helfen?
__________________ Viele Grüße aus dem schönen Northeim!
Andrea Uhde
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1
25.11.2008 13:42 |
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Solon
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RE: Studiendokumentation - "Study Nurse" |
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Hallo aus Nordhessen!
Habe den rat meiner eigenen Signatur teilweise selbst befolgt und mal ein wenig gegoogelt.
Ich darf vorausschicken, dass Gewerbeanzeigen nicht zu meinem Tagesgeschäft zählen.
Mittlerweile gibt es ja genügend Beispiele für (Schein)-Selbstständige (z. B. Kellner getarnt als 'Servicekraft im Gastronomiesektor'). Ich halte es deshalb für denkbar, dass auch eine ehemals als Angestellte beschäftigte Dokumentations- bzw. Studienassistentin (im doppelten Wortsinn) in die Selbstständigkeit entlassen wird.
Vielleicht hilft die Info weiter.
Grüße aus Kassel
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Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
26.11.2008 08:22 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Studiendokumentation - "Study Nurse" |
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allerseits.
Dem Kollegen aus Kassel ist zuzustimmen. Es sieht irgendwie nach "Outsorcing" aus.
Unabhängig davon vertrete ich die Meinung, dass es sich bei der Tätigkeit "Studienassistenz" um eine eher gewerbliche Tätigkeit handeln könnte.
Die Heilhilfsberufe sind in der Regel "reguliert", also durch besondere Gesetze und Zulassungsvorschriften geregelt, so dass hier im Falle der Selbständigkeit keine Überwachung durch die Gewerbebehörde erforderlich ist.
Für die "Studienassistenz" fehlt ein solcher Rahmen und das Gewerberecht greift.
Man kann auch die Meinung vertreten, dass die bloße Ausübung eines Heilhifsberufs, auch ohne Zulassung oder Berufsbezeichnung, von der Gewerbeordnung befreit (§ 6 GewO). Im gegebenen Fall denke ich jedoch, dass die qualifizierte Erhebung von Daten und ggf. deren Interpretation eher Zuarbeit für den Auftraggeber ist, denn Ausübung der Heilkunde bzw. der Unterstützung der Heilkunde.
Der einzelne Patient steht somit nicht im Fokus der Tätigkeit, sondern die qualifizierte Erhebung und Auswertung der Massnahmen im Rahmen der Heilbehandlung.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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3
26.11.2008 09:07 |
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Andrea Uhde
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo und
für die schnellen Antworten!
__________________ Viele Grüße aus dem schönen Northeim!
Andrea Uhde
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4
26.11.2008 09:17 |
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