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Zum Ende der Seite springen Studiendokumentation - "Study Nurse"
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Andrea Uhde Andrea Uhde ist weiblich
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Studiendokumentation - "Study Nurse"

Hallöchen zusammen!
Ich brauch mal Hilfe... Soeben flatterte eine Gewerbeanmeldung auf meinen Tisch - eigentlich ja nix besonderes aber diese macht mir Kopfschmerzen...
Als Tätigkeit wurde "Studien-Dokumentation" angegeben, die Betriebsstätte ist eine onkologische Schwerpunktpraxis. Auf Nachfrage wurde mir der Begriff "Study Nurse" genannt ?!?
Weil ich von einer derartigen Ausbildung noch nie etwas gehört habe, bin ich auf folgende Seite gegoogelt:

http://www.dzkf.de/heft/2000_3-4/02studynurse.htm[/URL]

Ich bin mir nicht ganz sicher ob es überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ist? Wer kann helfen?

__________________
Viele Grüße aus dem schönen Northeim!
Andrea Uhde
1 25.11.2008 13:42 Andrea Uhde ist offline E-Mail an Andrea Uhde senden Beiträge von Andrea Uhde suchen
Solon
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Stadt Kassel*Fricke   Zeige Stadt Kassel*Fricke auf Karte Stadt Kassel*Fricke ist männlich
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RE: Studiendokumentation - "Study Nurse"

Hallo aus Nordhessen!

Habe den rat meiner eigenen Signatur teilweise selbst befolgt und mal ein wenig gegoogelt.

Ich darf vorausschicken, dass Gewerbeanzeigen nicht zu meinem Tagesgeschäft zählen.

Mittlerweile gibt es ja genügend Beispiele für (Schein)-Selbstständige (z. B. Kellner getarnt als 'Servicekraft im Gastronomiesektor'). Ich halte es deshalb für denkbar, dass auch eine ehemals als Angestellte beschäftigte Dokumentations- bzw. Studienassistentin (im doppelten Wortsinn) in die Selbstständigkeit entlassen wird.

Vielleicht hilft die Info weiter.

Grüße aus Kassel

__________________
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2 26.11.2008 08:22 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
Solon
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RE: Studiendokumentation - "Study Nurse"

allerseits.
Dem Kollegen aus Kassel ist zuzustimmen. Es sieht irgendwie nach "Outsorcing" aus.

Unabhängig davon vertrete ich die Meinung, dass es sich bei der Tätigkeit "Studienassistenz" um eine eher gewerbliche Tätigkeit handeln könnte.

Die Heilhilfsberufe sind in der Regel "reguliert", also durch besondere Gesetze und Zulassungsvorschriften geregelt, so dass hier im Falle der Selbständigkeit keine Überwachung durch die Gewerbebehörde erforderlich ist.
Für die "Studienassistenz" fehlt ein solcher Rahmen und das Gewerberecht greift.

Man kann auch die Meinung vertreten, dass die bloße Ausübung eines Heilhifsberufs, auch ohne Zulassung oder Berufsbezeichnung, von der Gewerbeordnung befreit (§ 6 GewO). Im gegebenen Fall denke ich jedoch, dass die qualifizierte Erhebung von Daten und ggf. deren Interpretation eher Zuarbeit für den Auftraggeber ist, denn Ausübung der Heilkunde bzw. der Unterstützung der Heilkunde.
Der einzelne Patient steht somit nicht im Fokus der Tätigkeit, sondern die qualifizierte Erhebung und Auswertung der Massnahmen im Rahmen der Heilbehandlung.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
3 26.11.2008 09:07 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Andrea Uhde Andrea Uhde ist weiblich
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Hallo und Danke für die schnellen Antworten!

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Viele Grüße aus dem schönen Northeim!
Andrea Uhde
4 26.11.2008 09:17 Andrea Uhde ist offline E-Mail an Andrea Uhde senden Beiträge von Andrea Uhde suchen
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