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Zum Ende der Seite springen Umsatzsteuervoranmeldungen und Rechnungen
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PremierHolly PremierHolly ist männlich
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Fragezeichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Rechnungen

Hallo zusammen !
Ich habe da mal eine Frage in Bezug auf meine Umsatzsteuervoranmeldungen.

Ich eröffne am 1.12. einen Kiosk und habe das Gewerbe auch zum 1.12. angemeldet.
Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung mache ich also bis zum 10. Januar 2009, richtig ?

Meine Einkäufe habe ich allerdings schon teilweise jetzt erledigt (im November). Kann ich die Vorsteuer dieser Einkäufe trotzdem noch im Januar bei meiner ersten Anmeldung mit abrechnen ?

Vielen Dank im Voraus.

PremierHolly
1 18.11.2008 14:24 PremierHolly ist offline E-Mail an PremierHolly senden Beiträge von PremierHolly suchen
Solon
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Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Da dies ein Forum für Gewerberecht und nicht für Finanzrecht ist, kann man Ihnen hier wahrscheinlich keine Auskunft geben.

Am besten SIe informieren sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt, bei dem Sie ja sicherlich dann jetzt auch schon gemeldet sind.
2 18.11.2008 14:26 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Solon
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inmediaone inmediaone ist männlich
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Hallo PremierHolly,

ja die Einkäufe, sofern Sie für gewerbliche Zwecke getätigt wurden, kannst du in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung mit abrechnen.
Ich möchte dir aber aus eigener Erfahrung ans Herz legen, dir schnellstens einen Steuerberater zu nehmen. Ein Steuerberater kostet zwischen 50 und 100 Euro im Monat und sorgt dafür, dass du mit deinen erwirtschafteten Gewinnen richtig umgehst.

Glaub mir es ist billiger sich bei allem was mit Gesetzen zu tun hat, Fachberater ins Boot zu holen. Den Steuerberater braucht man auch, um einen finanziellen Überblick zu behalten.

Als Kioskbetreiber bist du ja ein recht kleiner Unternehmer und diese neigen dazu, alles aus einem Topf zu bezahlen und privates und geschäftliches zu vermischen. Solches Verhalten kann böse enden, z.B. mit hohen Schulden, Steuerschulden oder sogar Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Das Argument, ich habe eine Steuerfachkraft im Bekanntenkreis, die mir bei den Erklärungen hilft, reicht bei Gewerbetreibenden nicht aus. Denn solche Pseudofachleute machen sich strafbar, wenn Sie rechtsberatend tätig werden und man kann sich nie auf diese Leute berufen. Der Steuerberater muss für alle Schäden haften, die er verursacht.

Alos auf zum Steuerberater. Die Lohnabrechnung für Angestellte und Aushilfen übernimmt der Steuerberater auch für Beträge zwischen 10 und 15 € pro Monat und Mitarbeiter. Der Steuerberater macht dann auch alle Überweisungen an die Sozialversicherungen und Lohnsteuerzahlungen.

__________________
Danke auch für Teilantworten oder entsprechende Links
3 19.11.2008 11:30 inmediaone ist offline Beiträge von inmediaone suchen Fügen Sie inmediaone in Ihre Kontaktliste ein
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