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Autor Beitrag
Thema: Wie gegen nicht angemeldeten Gewerbetreibenden vorgehen
inmediaone

Antworten: 3
Hits: 2.928
02.12.2008 20:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Leute,

Danke für eure beiden Antworten.

Ich werde euren Ratschlägen folgen.

Danke Danke Danke
Thema: Wie gegen nicht angemeldeten Gewerbetreibenden vorgehen
inmediaone

Antworten: 3
Hits: 2.928
Wie gegen nicht angemeldeten Gewerbetreibenden vorgehen 01.12.2008 10:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Community,

es geht um folgendes:

Auf seiner Internetseite bietet ein Programmierer Dienstleistungen gegen Bezahlung an. Es wird behauptet, das Unternehmen bestünde seit 2006 und habe seinen Namen 2008 geändert.
Bei einer Namenrecherche in der Datenbank für Wort und Bildmarken war nichts zu finden. Eine USt-ID ist nicht angegeben und auch kein Hinweis um welche Art des Gewerbe es sich handelt.
Der Betreiber verlangt 25% Anzahlung auf seine Dienstleistungen und bietet zusätzlich Beschäftigung gegen Bezahlung auf der Internetseite an

Im Impressum steht z.B.

Handelsregister: Amtsgericht Berlin Mitte
USt-ID-Nr: folgt

In den AGBs steht:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind Bestandteil aller Verträge mit "Fantasiename", vertreten durch: "Name des Domaininhabers"

Für mich hat es den Anschein, dass der Betreiber der Webseite vorgibt, es handele sich bei der Firma um eine Gesellschaft und dass er der Geschäftsführer dieser Firma ist.

Alle rechtlichen Hinweise beziehen sich immer wieder nur auch den Fantasienamen und nicht auf den Betreiber der Webseite. Er gibt im Impressum zwar seinen Namen und seine Anschrift an, allerdings keinen Zusatz wie e.K.

Ist sowas erlaubt?
Wie kann man dagegen vorgehen?
Ist es strafbar?
Thema: Umsatzsteuervoranmeldungen und Rechnungen
inmediaone

Antworten: 2
Hits: 1.738
19.11.2008 11:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo PremierHolly,

ja die Einkäufe, sofern Sie für gewerbliche Zwecke getätigt wurden, kannst du in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung mit abrechnen.
Ich möchte dir aber aus eigener Erfahrung ans Herz legen, dir schnellstens einen Steuerberater zu nehmen. Ein Steuerberater kostet zwischen 50 und 100 Euro im Monat und sorgt dafür, dass du mit deinen erwirtschafteten Gewinnen richtig umgehst.

Glaub mir es ist billiger sich bei allem was mit Gesetzen zu tun hat, Fachberater ins Boot zu holen. Den Steuerberater braucht man auch, um einen finanziellen Überblick zu behalten.

Als Kioskbetreiber bist du ja ein recht kleiner Unternehmer und diese neigen dazu, alles aus einem Topf zu bezahlen und privates und geschäftliches zu vermischen. Solches Verhalten kann böse enden, z.B. mit hohen Schulden, Steuerschulden oder sogar Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Das Argument, ich habe eine Steuerfachkraft im Bekanntenkreis, die mir bei den Erklärungen hilft, reicht bei Gewerbetreibenden nicht aus. Denn solche Pseudofachleute machen sich strafbar, wenn Sie rechtsberatend tätig werden und man kann sich nie auf diese Leute berufen. Der Steuerberater muss für alle Schäden haften, die er verursacht.

Alos auf zum Steuerberater. Die Lohnabrechnung für Angestellte und Aushilfen übernimmt der Steuerberater auch für Beträge zwischen 10 und 15 € pro Monat und Mitarbeiter. Der Steuerberater macht dann auch alle Überweisungen an die Sozialversicherungen und Lohnsteuerzahlungen.
Thema: Aufhebung der Gewerbeuntersagung
inmediaone

Antworten: 11
Hits: 30.850
12.11.2008 19:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Antwort.

Ich habe mir die Gewerbeuntersagung noch einmal genauer durchgelesen.

Fazit: Die Begründung des Ordnungsamts beruht insgesamt auf Fakten, die nicht zutreffend waren.

die negative Zukunftsprognose des Gerichts mit der das OA argumentiert wurde nie rechtskräftig

falsche Höhe der Steuerschulden ( 15000 € behauptet, 4000 € sind es tatsächlich gewesen ). Die Schulden beim Finanzamt sind bereits bezahlt.

eidesstattliche Versicherung (in 2005) gegenüber dem Finanzamt, als dieses die auf Schätzungen beruhenden Steuern eingefordert haben.

Es wurde auch behauptet, die 3 letzten Straftaten wären nach der Einstellung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens ( 2006 ) begangen worden, obwohl die Straftaten alle zwischen Juni und Oktober 2005 verhandelt worden sind. Sonst wäre meine Bewährung ja noch nicht beendet.

Ich habe die Gewerbeuntersagung damals stillschweigend hingenommen, weil die Steuerschulden beim Finanzamt noch vorhanden waren und das besagte Urteil noch nicht aufgehoben war.
Ich merke jetzt erst, dass es nicht notwendig gewesen wäre, mir das Gewerbe so umfangreich zu untersagen. Es ist aber nunmal geschehen und jetzt möchte ich wieder Unternehmer werden. Den Fehler, auf den Steuerberater zu verzichten werde ich sicherlich auch nicht mehr machen, geschweige denn jemanden betrügen.

Ich habe im Netz eine Entscheidung zum Thema gefunden:
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/n...7-pa-19007.html

Dort steht das die letzte gerichtliche Tatsachenentscheidung maßgeblich ist. Heißt es, dass sich das Ordnugsamt bei der Entscheidung bezüglich der Straftaten, der positiven Zukunftsprognose des Gerichts anschließen muss oder darf das Ordnungsamt solch einen Tatsachenfeststellung ignorieren?
Thema: Paul hilft Daddelopfern !
inmediaone

Antworten: 26
Hits: 13.862
12.11.2008 13:59 Forum: Spielrecht


Die Gauselmann Gruppe ist Deutschlands größter Hersteller von Geldspielautomaten und trägt allein durch den entsprechenden Marktanteil maßgeblich dazu bei, dass Menschen von diesen Geräten abhängig und dadurch zu Süchtigen werden.

Im Vergleich zum Umsatzvolumen von 1,3 Milliarden € jährlich ist das Stiftungskapital wohl eher Kleingeld.

Die Folgen dieser Sucht wirken sich auf den Betroffen selbst, meist die Familie und im Falle von Gewrbetreibenden auch auf die Öffentlichkeit aus.

Es haben schon viele Haus und Hof verspielt.

Wenn es nach mir ginge, dann würden alle Formen von Glücksspiel in Deutschland verboten.
Die Amerikaner gehen da schon mit gutem Beispiel voran.

Spielhallenbesitzer profitieren vom Leid anderer Menschen.

Die Spielsucht wird definiftiv unterschätzt.
Thema: Paul hilft Daddelopfern !
inmediaone

Antworten: 26
Hits: 13.862
12.11.2008 01:29 Forum: Spielrecht


NAja ich glaube der alte PAul meint das mit der Stiftung schon so wie er handelt. Der fährt doch selber noch zu manchen Stammkunden raus und kümmert sich um die Automaten.

Aber was r2d2 sagt macht in gewisser Hinsicht schon Sinn. Genau wie Hersteller von Computerspielen werden diese Geräte heute so programmiert, dass sie mit einem Belohnungssystem eine Sucht beim Spieler herbei führen.

Ich persönlich finde, die Ordnungsämter sollten in regelmäßigen Abständen Streife in Spielhallen gehen und die Spielhallenbetreiber mit Zwangsgeldern belegen, sofern diese es ihren Gästen gestatten an mehr als 2 Geräten gleichzeitig zu spielen. Denn wenn ich mich nicht irre ist das verboten.

In einer Spielothek die ich regelmäßig besuche ( zum Computerspielen ) wechselt mancher Benucher 300 € innerhalb einer Stunde ein. Wenn die Kohle alle ist, kann direkt vor Ort per EC Karte Geld abgehoben werden.
Ein Uhr hängt meistens auch nicht an der Wand und was draußen los ist ( Tageszeit ), bekommen die Spieler garnicht mit.

Seit dem es diese neuen Spielautomaten gibt ist es noch schlimmer geworden , denke ich. Diese Geräte sollten begrenzt werden und blockieren, wenn mehr als 100 € innerhalb einer Stunde verspielt wurden.

Naja über das Thema kann man sich endlos auslassen. Aber Kontrollen in Spielhallen ob die Betreiber ihren Pflichten zur Kontrolle des Spielverhaltens nachkommen, halte ich für zwingend notwendig.
Thema: Aufhebung der Gewerbeuntersagung
inmediaone

Antworten: 11
Hits: 30.850
11.11.2008 15:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es gab insgesamt 5 Verurteilungen, 2 wegen Unterschlagung vor mehr als 5 Jahren, die mit Geldstrafen belegt wurden und 3 Verurteilungen wegen Betrug innerhalb eines kurzen Zeitraums in denen 2 mal 3 Monate Haftstrafe zur Bewährung verhängt wurden und eine Geldstrafe i.H.v. 230 Tagessätzen a 50 €.
Diese Strafen wurden in eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten umgewandelt, die zur Bewährung ausgesetzt war.

In dem Verfahren mit der Verurteilung zu 6 Monaten ohne Bewährung gab es keine Rechtskraft des Urteils. Das Urteil gab es erst nach der Gewerbeuntersagung.
Ich kann nicht sagen, weshalb das Ordnungsamt von diesem Verfahren wusste, weil es ja noch nicht rechtskräftig abgeurteilt war.
Ob es nun 5 oder 6 Verfahren gewesen sind, würde ja auch keinen großen Unterschied machen, allerdings berief sich das OA mit seiner Entscheidung ja unter anderem auch auf die negative Zukunftsprognose des Amtsgerichts aus der ersten Distanz des Verfahrens.

Die Gewerbeuntersagung war eine umfassende, die sich auf alle Gewerbe usw. erstreckt.

Ein Insolvenzverfahren gab es nicht. Es gab aber eine Eidesstattliche Versicherung, weil ich damals nicht in der Lage war, meine Steuerschulden zu begleichen.

Ich habe heute bereits versucht, einen Ansprechpartner des OA einer benachbarten Stadt zu erreichen, weil die Mitarbeiterin des örtlichen OA meiner Meinung nach befangen ist und das Verfahren erschweren würde.
Die gute Frau hat sich damals regelrecht erschrocken, als ich ihr den Nachweis über die Betriebsauflösung gebracht hatte. Ihr Kommentar: Was machen Sie denn hier. Müssten Sie nicht längst im Gefängnis sitzen?
Die gute Dame sagte mir auch, dass ich nie wieder ein Gewerbe betreiben dürfte.

Ich werde das wohl über einen Anwalt machen müssen.
Mich würde allerdings brennend interessieren unter welchen Umständen andere ihre Wiedergestattung erreicht haben.

Es wird doch andere geben, die bereits in ähnlichen Situationen gesteckt haben.
Thema: Aufhebung der Gewerbeuntersagung
inmediaone

Antworten: 11
Hits: 30.850
11.11.2008 10:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Entschuldigen Sie bitte mein forsches Auftreten.

Es geht mir ja nicht um eine Rechtsberatung, sondern letztendlich hätte ich gerne ein paar Tips von Ihnen, worauf bei einem Antrag auf Wiedergestattung zu achten ist.

Es wäre zum Beispiel hilfreich zu wissen, wann man eine Wiedergestattung beantragen könnte und in wie weit Einträge aus dem BZRG in die Entscheidung einfließen, wenn sich der Betroffene bewährt hat.

Die Gewerbeuntersagung richtete sich damals gegen mich und ich werde mir sicherlich einen Anwalt nehmen, sobald ich davon ausgehen kann, dass ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Ich sehe ein Problem darin, dass das Ordnungsamt mir die Gewerbeuntersagen unter anderem damit begründet hat, das ein Amtsgericht mich zu einer 6 monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hat bzw. eine negative Zukunftsprognose festgestellt hat. Urteil war im November 2006.
Dieses Urteil stand zwar im BZRG, aber es war zum Zeitpunkt der OV ( Juni 2007 nicht rechtskräftig, weil ich Berufung eingelgt habe und das Urteil nach Revision und 2. Berufungsverhandlung ( Oktober 2007 ) aufgehoben wurde und das Gericht mich freigesprochen hat.

Das ich mich damals falsch verhalten habe sehe ich ein. Meine Schulden beim Finanzamt habe ich reduziert und habe eine Ratenzahlung der geschuldeten Beträge vereinbart.

Jetzt möchte ich mich in einer anderen Branche selbstständig machen und meine Vergangenheit hinter mir lassen.

Deshalb nochmal meine Frage:

Worauf sollte man bei einem Antrag auf Wiedergestattung achten?
Ich möchte mein Recht schließlich nicht einklagen müssen.
Thema: Aufhebung der Gewerbeuntersagung
inmediaone

Antworten: 11
Hits: 30.850
11.11.2008 09:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Diese Form von Antwort habe ich bereits erwartet, nachdem ich mir fast sämtliche anderen Forenbeiträge zum Thema Gewerbeuntersagung durchgelesen habe.

Die Verwertbarkeit von Straftaten zweifele ich erstmal an, wenn eine Bewährungszeit von 3 Jahren positiv beendet wurde.
Schließlich hat das Gericht seinerseits damals eine positive Zukunftsprognose gestellt, die der straffällig gewordene bestätigt hat.


Leider ist dieses Forum sehr unflexibel programmiert, sonst hätte ich meinen Startpost noch einmal editiert und zusätzliche Informationen eingetragen.

Ich denke hier im Forum treiben sich eh meist nur Mitarbeiter vom Ordnungsamt rum, die sich daran aufgeilen anderen Steine in den Weg zu werfen.
Thema: Aufhebung der Gewerbeuntersagung
inmediaone

Antworten: 11
Hits: 30.850
Aufhebung der Gewerbeuntersagung 10.11.2008 18:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Ostwestfalen,

Ich brauche euren Rat.

A wurde vor mehr als einem Jahr die Ausübung seines Gewerbes untersagt.

Begründet wurde die Untersagung mit Steuerschulden und Straftaten die mit der Ausübung des Gewerbes begangen wurden.

A hat mitlerweile seine Steuerschulden getilgt bzw. notwendige Steuererklärungen nachgereicht und steht beim FA wieder gut da.

Die Strafttaten wurden damals mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, bestraft.

Die Bewährung ist nach 3 Jahren positiv beendet worden, weil A nicht mehr straffällig geworden ist.

A lebt zur Zeit von Arbeitslosengeld 2 und möchte gemeinsam mit einem Freund eine GbR oder GmbH gründen und in einer völlig neuen Branche selbsständig werden.
Auf Grund der Gewerbeuntersagung gegen A hatte man sich überlegt, A als Angestellten zu beschäftigen, wobei es allerdings unmöglich wäre, die gemeinsam erwirtschafteten Gewinne fair zu teilen.
Der Steuerberater empfielt eine GbR oder GmbH zu gründen.

Was muss A jetzt tun, um das Ordnungsamt davon zu überzeugen, dass A aus seinen Fehlern gelernt hat und in Zukunft ordentlich handeln wird?

Oder ist das Ordnungsamt nicht verpflichtet auf Grund neuer Tatsachen die Gewerbeuntersagung aufzuheben? Muss man sein Recht einklagen?
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