nochmal Photovoltaikanlagen |
Hartmut Fries
König
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nochmal Photovoltaikanlagen |
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Hi aus Herzogenrath,
eine .. Photovoltaik GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzogenrath, phG ist eine .... GmbH mit Sitz in Würselen (Nachbarstadt), deren Gegenstand Consulting auf dem EDV Sektor und ähnliches ist, möchte den Betrieb von Photovoltaikanlagen anmelden und zwar schon zu einem Zeitpunkt als die GmbH & Co. KG noch gar nicht beim AG eingetragen war.
Solch einen Konstellation habe ich bisher noch nicht gehabt. M.E. geht die Anmeldung vor Eintragungsdatum gar nicht, und die Konstellation an sich, (jetzt mal unabhängig von der Größe der Anlagen)
Habt Ihr eine Idee????
Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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10.07.2008 14:21 |
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Solon
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Kollege Fries,
Fraglich ist, ob die GmbH bereits vor der GmbH existiert hat. Dann könnte sie in Eurer Nachbarstadt rückwirkend anmelden.
Wobei immer noch gilt, dass der Privatier, der auf dem Hausdach eine kleinere Anlage betreibt, kein Gewerbe ausübt. Im Einzelfall kann man - insbesondere wenn eher kurze Amortisationszeiträume erwartet (und vielleicht nachgewiesen) werden - doch ein Gewerbe annehmen.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
14.07.2008 08:53 |
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pmcolonia
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RE: nochmal Photovoltaikanlagen |
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Die Anmeldung der GmbH & CoKG vor dem Eintragungsdatum halte ich für juristisch nicht möglich. Bei einer in Gründung befindlichen GmbH werden die Gesellschafter als Gewerbetreibende angesehen und man kann da von einer Vorläufergesellschaft reden. Das geht aber leider bei den Personengesellschaften nunmal überhaupt nicht.
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4
14.07.2008 14:52 |
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Renate Jacob
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Wenn es die GmbH in der Nachbarstadt vorher schon gab, könnte diese die Fotovoltaikanlage rückwirkend bis zur Gründung der GmbH & Co. KG anzeigen und ab Eintrag der GmbH & Co. Kg kann diese das fortführen.
Ich denke, so kann man helfen.
Gruß aus Thüringen
Renate
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5
16.07.2008 09:00 |
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