Gewerbelegitimationskarte II |
janchen24
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Gewerbelegitimationskarte II |
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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Ausfüllen der Gewerbelegitimationskarte
. Gibt es hierfür eine Art Muster oder Ausfüllanweiseung? Wenn ja, wo bekomm ich diese?
Vielleicht kann mir auch einer von euch helfen
:
Auf der Seite neben dem Lichtbild wird bestätigt, dass der Inhaber dafür berechtigt ist in.......seinen Handel zu betreiben. Jetzt stellt sich mir die Frage, welches Land da angegeben werden muss. Der Sitz der Firma wird ja schon auf der 1. Seite bestätigt....?????
Vielen Dank im Vorraus,
Gruß
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1
07.07.2008 10:20 |
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Solon
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Abraham
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RE: Gewerbelegitimationskarte II |
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Nach meiner Lesart kommt an die zitierte Stelle wenn die Gewerbelegitimationskarte von einer deutschen Behörde ausgestellt wird "Bundesrepublik Deutschland", weil damit bestätigt wird, dass der Gewerbetreibende hier eine Gewerbeanmeldung hat und auch steuerlich geführt wird.
Andere Meinungen?
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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2
07.07.2008 11:07 |
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Solon
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janchen24
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Gewerbelegitimationskarte II |
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Hallo,
ich hab es auch so verstanden. Allerdings stört mich noch der Anfang dieses Satzes:
"Da der Inhaber dieses Ausweises beabsichtigt, in den oben genannten Ländern Aufträge entgegenzunhemen..."
--> welche o.g. Länder???? Zuvor wird nur der Wohnort und der Sitz der Firma angegeben!
Gruß
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3
07.07.2008 11:23 |
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Abraham
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RE: Gewerbelegitimationskarte II |
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Öhm...nö...auf der Titelseite werden die Länder eingetragen, in denen der Betroffene verkaufen will.
Näheres zu den möglichen Ländern findet sich in diesem
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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4
07.07.2008 11:28 |
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