Welche Unterlagen für Reisegewerbetätigkeit einer GmbH? |
Kai B.
Jungspund
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Welche Unterlagen für Reisegewerbetätigkeit einer GmbH? |
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Hallo zusammen,
was benötigt man für einen Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte einer GmbH?
Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ?
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amtsgericht?
Ein Foto wird -vermutlich- nicht benötigt.
Danke schon mal.
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1
09.06.2008 15:19 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Welche Unterlagen für Reisegewerbetätigkeit einer GmbH? |
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Zum Einen sind die Unterlagen des Geschäftsführers (oder der Geschäftsführer) erforderlich, zum Anderen verlangen wir zusätzlich einen Auszug aus dem GZR für die Firma.
Also wenn Ihr Prüfprogramm für natürliche Personen dieses und jenes verlangt, dann kann man beinahe "verdoppeln" (Gf + GmbH).
Foto ist - leider - sinnfrei, da Gf wechseln kann. Da GmbH-Gf in der Regel wohl nicht selbst verkauft oder dienstleistet, sollten gleich die erforderlichen Zweitschriften gemacht werden (auch ohne Bild).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
09.06.2008 15:31 |
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Solon
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Renate Jacob
Routinier
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Einen guren Tag nach Hessen, hier in Thüringen regnet es gerade.
Hab eben die Frage nach den Unterlagen für die RgK einer GmbH gelesen.
Wir machen es eben sinngemäß, wie mit anderen Erlaubnissen.
Was bei Euch noch fehlen würde, wäre auf alle Fälle ein aktueller Auszug aus dem Handelregister für die GmbH.
Da sieht man dann gleich, welche und wieviel GF es gibt.
Übrigens macht man sich nicht so viel Arbeit, wenn man die RgK der GmbH als beglaubigte Kopie rausgibt. (Macht bei uns das Bürgerbüro)
Wer allerdings vom Gewerbeamt eine Zweitschrift möchte, würde bei uns 25,00 Euro Gebühren dafür bezahlen.
Vielleicht gibt es später mal RgK für juristische Personen von der Bundesdruckerei. Z.Zt. sieht das irgendwie komisch aus, weil man ja kein Bild und keine Personalien hat.
Macht nix !
Und weiter gehts.
Schöne Grüße aus Thüringen
Renate
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3
09.07.2008 11:13 |
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Abraham
Routinier
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Zitat: |
Original von Renate Jacob
Vielleicht gibt es später mal RgK für juristische Personen von der Bundesdruckerei. Z.Zt. sieht das irgendwie komisch aus, weil man ja kein Bild und keine Personalien hat.
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Der Bund- Länder- Ausschuss Gewerberecht hat in seiner diesjährigen Frühjahrstagung über Reisegewerbekarten ohne Lichtbild nachgedacht.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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4
09.07.2008 11:22 |
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Renate Jacob
Routinier
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Danke,
hab´s gefunden.
"Künftig entfallen Lichtbild und die Angaben von Größe und Augenfarbe"
Reine RgK für juristische Personen ohne irgendwelche Personalien würden mir trotzdem besser gefallen. Eine GmbH hat nun mal kein Geburtsdatum.
Hab gehört es gäbe Sie schon ? In Hamm würden Sie verwendet. Muss mal nachfragen.
Hat aufgehört zu regnen.
Noch einen schönen Restnachmittag
Renate Jacob
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5
09.07.2008 13:26 |
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Abraham
Routinier
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Wenn es die neuen Karten ohne Bild wirklich schon gibt, dann wären die aber mit der Umsetzung wirklich SEHR schnell gewesen...
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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6
09.07.2008 14:06 |
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
die neuen - vom BLA Gewerberecht kürzlich angekündigten - Reisegewerbekartenvordrucke gibt es lt. heutiger Auskunft der Bundesdruckerei noch nicht
Wem die RGK für eine jur. Person unvollständig erscheint, kann ja die Felder Lichbild, Augenfarbe, Größe ... mit "entfällt" o. ä. füllen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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7
10.07.2008 18:52 |
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