Tag der offenen Tür |
C. Schröder
König
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Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, ob und was ich zu tun habe.
4 Geschäfte in einem Gebäudekomplex wollen gemeinsam an einem Sonntag einen Tag der offenen Tür durchführen. Natürlich mit Beratung. Dabei sind eine Kfz-Werkstatt, ein Baustoffhandel, eine Werbeagentur und ein Kostümverleih. Dazu kommt ein Party-Service, weitere Gastronomie, Info-Stände auf dem Gelände (THW; IKK usw.), eine Tombola und eine Modenschau.
Beratung und Verkauf sind in Ladengeschäften verboten. Und offiziell darf doch bei einem T.d.o.T. auch nur betriebsfremdes Personal vor Ort sein.
Also § 12 GastG, Tombola und eine Sondernutzung (teilw. öffentlicher Straßenbereich) sind mir klar. Aber kann ich das überhaupt zulassen auf einem Sonntag. So richtig was für eine Marktfestsetzung ist das ja auch nicht.
Wer kann mir einen Tipp geben.
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1
30.06.2008 11:48 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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Frau Kollegin,
anbei ein Merblatt der IHK München zu dieser Rechtsfrage. Bezieht sich auf das bisherige (Bundes)Ladenschlussgesetz und müsste daher im Licht der neuen Ladenöffnungsgesetze betrachtet werden. Bei der Sonntagsöffnung halten sich die Änderungen allerdins in Grenzen.
Eine Marktfestsetzung ist nicht möglich, da es bereist an der Vielzahl der Anbieter fehlt. Die Festsetzung von Spezial oder Jahrmärkten in Ladengeschäften ist darüber hinaus nach § 69 a Abs. 1 Nr. 4 GewO abzulehnen.
Weiterhin schöne Sonnenzeit
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
01.07.2008 10:48 |
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Solon
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