Jahrmärkte |
Veranstalter
Grünschnabel
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"In welcher gesetzlichen Vorschrift oder Verordnung findet man als Veranstalter von Jahrmärkten (Floh- und Trödelmärkte), dass für den Veranstalter eine Betriebshaftpflicht vorhanden sein muss, die für die durchzuführenden Märkte gilt und was soll die eigentlich versichern?"
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1
12.06.2008 07:13 |
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Solon
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Düsselmarkt
Jungspund
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Hallo Veranstalter,
meines Wissens gibt es keine derartige Verordnung, aus diesem Grund wird es wohl auch nicht von jeder Stadt gefordert.
Gemäß Gewerbeordnung kann der Antrag auf Festsetzung abgelehnt werden, wenn "die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind oder".
"Die zuständige Behörde kann im öffentlichen Interesse, insbesondere wenn dies zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit oder sonst zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, die Festsetzung mit Auflagen verbinden; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig."
Dies lässt meiner Meinung nach genügend Spielraum, eine entsprechende Versicherung zu fordern bzw. eine Veranstaltung bei nicht vorhandener Haftpflichtversicherung nicht festzusetzen. Oder auch im Rahmen von Auflagen eine Haftpflichtversicherung zu fordern.
Zu versichern wären meiner Meinung nach Personen- und Sachschäden resultierend aus der Veranstaltung.
Folgende Schäden sind zum Beispiel bei mir bisher aufgetreten:
-rot-weißer Schutzpoller wurde aus der Verankerung gerissen (ca. 200,- EUR)
-Glasfaserleitungen an der Decke in einem Parkhaus wurden durch daran aufgehangene Kleiderbügel beschädigt (ca. 2000,- EUR)
Der Verursacher war jeweils nicht zu ermitteln.
Da lohnt sich die Versicherung für 500,- EUR im Jahr schon, zumal die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig ist.
mfg Duesselmarkt
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2
23.06.2008 09:27 |
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