Thema: mobile Eiswagen |
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Hallo liebe Forengemeinde, ich bin Betreiber einer Veranstaltungsagentur in NRW und wir haben ein Problem auf den Trödelmärkten die wir organisieren. Immer wieder kommen zum Eingang des Trödelmarktes mobile Eisverkäufer um dort ihr Geschäft zu machen. Den Eisverkäufern auf unserem Markt geht hierbei ein Grpßteil ihres Umsatzes verloren, zumal sie ja auch noch , im Gegensatz zu den mobilen Verkäufern, Standgeld zahlen müssen.
Nun meine Frage, ob es hier eine Regelung gibt, oder ob die jeweiligen Gemeinden dies selbst regeln dürfen ob und wie lange pro Standort jemand Eis verkaufen darf. Von einer Gemeinde erhielt ich die Antwort, dass verderbliche Ware jederzeit überall ohne behördl. Erlaubnis verkauft werden dürfe, klang für mich aber eher wie "habe keine Lust mich damit zu beschäftigen".
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen.
Vielen Dank dafür im Voraus
Düsselmarkt
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Thema: Jahrmarktfestsetzung trotz EV ? |
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Hallo aus dem schönen Rheinland an alle Mitglieder, ich habe das Problem (zumindest sehe ich es als eines), dass einer meiner Wettbewerber (Veranstalter von Märkten / Stadtfesten etc.) sich immer mal gerne auf Veranstaltungen bewirbt welche ich regelmäßig durchführe. Im Rahmen der Gleichbehandlung natürlich grundsätzlich kein Problem. Allerdings habe ich mich vor kurzem mal ein wenig erkundigt und erfahren (per Auszug aus Schuldnerkartei vom zust. Amtsgericht), dass dieser Wettbewerber bereits vor einiger Zeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, also sozusagen "taschentot" ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob man mit diesen Voraussetzungen noch die erforderliche Zuverlässigkeit für die Durchführung von Märkten mitbringt? Zumindest irritiert es mich, dass ich, zumindest bei einigen Behörden, u. a. einen Auszug aus der Schuldnerkartei meines zuständigen Amtsgerichtes vorweisen muss. Schon allein die Tatsache, dass man nach Abgabe der EV keine neuen Verbindlichkeiten eingehen darf, dürfte der Durchführung von Märkten entgegenstehen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße Düsselmarkt
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Thema: Jahrmärkte |
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Hallo Veranstalter,
meines Wissens gibt es keine derartige Verordnung, aus diesem Grund wird es wohl auch nicht von jeder Stadt gefordert.
Gemäß Gewerbeordnung kann der Antrag auf Festsetzung abgelehnt werden, wenn "die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten sind oder".
"Die zuständige Behörde kann im öffentlichen Interesse, insbesondere wenn dies zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit oder sonst zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, die Festsetzung mit Auflagen verbinden; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig."
Dies lässt meiner Meinung nach genügend Spielraum, eine entsprechende Versicherung zu fordern bzw. eine Veranstaltung bei nicht vorhandener Haftpflichtversicherung nicht festzusetzen. Oder auch im Rahmen von Auflagen eine Haftpflichtversicherung zu fordern.
Zu versichern wären meiner Meinung nach Personen- und Sachschäden resultierend aus der Veranstaltung.
Folgende Schäden sind zum Beispiel bei mir bisher aufgetreten:
-rot-weißer Schutzpoller wurde aus der Verankerung gerissen (ca. 200,- EUR)
-Glasfaserleitungen an der Decke in einem Parkhaus wurden durch daran aufgehangene Kleiderbügel beschädigt (ca. 2000,- EUR)
Der Verursacher war jeweils nicht zu ermitteln.
Da lohnt sich die Versicherung für 500,- EUR im Jahr schon, zumal die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig ist.
mfg Duesselmarkt
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Thema: Samstags-Flohmärkte |
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Das entsprechende Gewerbe ist natürlich vorhanden :-)
Danke für die Infos, Problem ist nur, dass oftmals die Mitarbeiter des zuständigen Gewerbe- / Ordnungsamt in dieser Hinsicht ein Bruchteil Ihrer Kenntnisse diesbezüglich haben.
Schöne Grüße und vielen Dank.
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Thema: Samstags-Flohmärkte |
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Hallo nochmal,
nochmal danke für die schnelle Antwort,
also Trödler mit Gewinnerzielungsabsicht brauchen Gewerbe und Gelegenheitströdler samstags nicht.
Ist ja eigentlich sonntags genauso. Denn wer etwas mit Gewinnerzielungsabsicht macht muss ja ohnehin ein Gewerbe anmelden auch wenn er sonntags auf festgesetzten Märkten keine Reisegewerbekarte bräuchte.
"Zusammenfassung:
Beide Gruppen dürfen - rein aus gewerberechtlicher Sicht - samtstags verkaufen. Die gewerblichen müssen nur die Reisegewerbekarte besitzen und den Ladenschluss beachten."
Können Sie mir noch sagen, ob man das irgendwo nachlesen kann?
Müsste man einen Trödelmarkt innerhalb der Ladenöffnungszeiten (auf einem privaten Parkplatz), natürlich durch einen gewerblichen Veranstalter veranstaltet, überhaupt bei der zuständigen Behörde anmelden?
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Thema: Samstags-Flohmärkte |
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Hallo Civil Servant,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dies entsprach in etwa auch meinem Kenntnisstand.
Demnach wäre auf einem Trödelmarkt welcher jeden Samstag stattfindet der Verkauf durch Privatpersonen (ohne Gewerbe) nicht erlaubt. Also dürfte Trödel auch nur von gewerblichen Anbietern angeboten werden?
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Thema: Samstags-Flohmärkte |
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Hallo,
würde mich der Frage gerne anschließen. Zusätzlich noch:
müsste man einen Samstags-Trödelmarkt eigentlich anmelden, bzw. einen "Nachtflohmarkt"
von 17.00 bis 22.00 Uhr?
Wenn ja als was: -Wochenmarkt? (passt vom Warenangebot nicht)
Sind Festsetzungen eigentlich für Werktage möglich? Findet ja innerhalb der Ladenöffnungszeiten statt.
Schöne Grüße aus Düsseldorf
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Thema: zeitl. Abstand Jahrmärkte / Bezirksregelung |
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Hallo,
weiß jemand nach welchem Urteil (?) und wie genau die räumliche Einteilung der Bezirke erfolgen muss, in denen jeweils in 4-Wochen-Abstand Jahrmärkte stattfinden dürfen? Teilweise dürfen in größeren Städten mit mehreren Stadtteilen nur alle 4 Wochen Jahrmärkte stattfinden, teilweise pro Stadtteil alle 4 Wochen und Teilweise auf jedem Platz alle 4 Wochen (z.B. Köln: In Godorf monatlich bei OBI, Ikea und Metro, diese liegen in unmittelbarer Nachbarschaft.
Vielen Dank für Ihre Antworten und schöne Grüße aus Düsseldorf!
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Thema: zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
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Hallo zurück,
danke für die schnelle Antwort!
Können Sie mir auch sagen, wo ich das Urteil nachlesen kann?
Habe es mal über google versucht, aber leider ohne Erfolg.
Danke!
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Thema: zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
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Hallo,
kennt jemand das Urteil aus dem der genaue zeitliche Abstand von Jahrmärkten hervorgeht (4-Wochen-Frist). Soweit mir bekannt sind Jahrmärkte in "größeren zeitlichen Abständen" möglich. Dies lässt ja großen Spielraum für Interpretationen...
Vielen Dank und schöne Grüße!
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