Grillen vor der Gaststätte |
Solon
|
|
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.516
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Tach, nochmal!
Du hast mal gesagt oder auch geschrieben, Hamm ist der Nabel der Welt!
Du kommst aus Hamm (nicht vom Hamm)! Vom würdest nur nur kommen, wenn Du z. B. vom Mond kommen würdest. Und dass Du dies nicht tust, sieht man ja an Deinen Beiträgen.
Also, lieber vernabelter Kollege, lass Dir die jetzt noch erlaubnispflichtigen Getränke der kessen Kollegin schmecken, aber versuche nicht, mir zu erklären, dass Du vom Hamm kommst. So schlecht ist Dein Deutsch doch gar nicht!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
22
25.01.2006 17:07 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.559.360
Nächster Level: 3.609.430
|
|
@Herrn Wiesemeier
Zitat:Ich bin ein ganz Lieber und ich tu Sie auch nix, wenn das mit den Bierchen klappt! 8)[/quote]
Das hatte ich schon gehofft, dass Sie ein ganz Lieber sind, das Passfoto ist ja wirklich ganz schnuckelig.
Schau´mer mal, wann Sie mit einem Seminar zum Thema Spielrecht in Bonn sind, da käme ich dann auch hin (am Besten im März oder so).
@Kollegen Kramer: Zitat "lass Dir die jetzt noch erlaubnispflichtigen Getränke der kessen Kollegin schmecken"
Wieso erlaubnispflichtig ? Ich denke ich soll die Herrn Wiesemeier ausgeben, also verschenken? Brauche ich da jetzt intern in Seminaren eine Gaststättenerlaubnis für? Ist das jetzt die neue Variante, damit die Kommunen die kommenden Gebührenausfälle kompensieren können?
Übrigens, zum Thema zurück:
da der Kollege Kramer ja gerne eine Diskussion hätte:
wie wäre es denn mit einem Kompromiss?
Da die ursprüngliche Fragestellung nicht so aussah, als ob es schon in jedem Falle Nachbarschaftsbeschwerden gegeben hätte, könnte man die Vorgehensweise doch aufteilen.
- Bei Erlaubnissen, ohne vorhergehende Beschwerden, zuerst das Veterinäramt einschalten, wenn die sagen, geht nicht, erübrigt sich der Rest, wie von Kollege Kramer erwähnt.
- Bei Erlaubnissen, bei denen es im Vorfeld zu Beschwerden gekommen ist, auch Veterinäramt einschalten. Wenn die o.k. sagen,begleitend die Messungen, die Kollege Wiesemeier vorgeschlagen hat, vornehmen.
Dann ist Kollege Kramer auch wieder glücklich
Muntere Grüße aus dem verschneiten und eisglatten Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
23
26.01.2006 09:07 |
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.516
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo! .... und
aus Cloppenburg!
Wenn Sie glauben, dass ich so schnell zu beglücken bin, weil Sie die Diskussion mit einem Kompromiss beenden möchten, dann haben Sie aber so was von ..........
Und hinsichtlich der "erlaubnispflichtigen Getränke" konnte ich nicht wissen, dass Sie diese dem Kollegen W. aus H. in einem Körbchen, ähnlich wie die alte "Rotkappe" aus dem Märchen mit dem übergewichtigen Wolf, mitbringen wollten.
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie ihm das edle Tröpfchen, wie es sich gehört, in gemütlicher Umgebung in einem jetzt noch erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieb durch einen entsprechenden Erlaubnisinhaber oder dessen Hilfskraft (natürlich auf Ihre Rechnung) kredenzen. Aber ich sehe schon, Sie wollen auch nur das Eine...... nämlich sparen, koste es was es wolle!!
Also, unter diesen Umständen sind die "Bierchen" natürlich erlaubnisfrei, aber das kann Ihnen der Kollege mit dem hübschen Pass im oder am Rande des Seminars dann auch detailliert erläutern. Ab und zu gehen der v. g. Kollege und ich ja auch konfus, konfokal, kondom, oder wie das heißt! (auf jeden Fall sind wir gleicher Meinung!!)
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
24
26.01.2006 13:23 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.393
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Gerichtlich habe ich da nix. Nur die telefonische Auskunft. Aber in dem Verfahren einen Widerspruchsbescheid meiner Aufsichtsbehörde.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
26
24.03.2006 13:25 |
|
|
Kerstin Twer
Grünschnabel
Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 33.268
Nächster Level: 38.246
|
|
Mmmhh
Ich hatte beim für uns zuständigen Staatlichen Umweltamt Hagen nachgefragt und da wurden (in Anlehnung an die Geruchsimmissions-Richtlinie) als Grenze für Wohn-/Mischgebiete 10 % genannt. Ließe sich der Widerspruchsbescheid eventuell soweit anonymisieren, dass ich ihn als Fax bekommen könnte??
Grüße von der Lenne
|
|
27
27.03.2006 15:29 |
|
|
*noob*
Doppel-As
Dabei seit: 16.01.2008
Beiträge: 135
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 802.951
Nächster Level: 824.290
|
|
,
wärme ich mal das ältere Thema auf:
Eine Tanzschule mit Ausschank möchte im Rahmen eines griechischen Abends - wohl im Rahmen des Tanzschulbetriebes - ein paar Souflaki grillen. Das geht allerdings nicht im konzessionierten Bereich der Tanzschule (wegen Geruch und so).
Die Betreiber möchten ausschließlich die Zubereitung draußen vornehmen und den Verzehr drinnen stattfinden lassen.
Muss da aus gaststättenrechtlicher Sicht irgendwas erfolgen, wenn ausschließlich die Zubereitung draußen erfolgt?
|
|
28
16.11.2010 12:51 |
|
|
Robert
Routinier
Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 414
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.583.609
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Hab in solchen Fällen den Veranstalter an die Lebensmittelgehörde verwiesen, da ja einige Auflagen bzw. gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind, die die Kollegen der Lebensmittelüberwachung besser wissen und auch erläutern können.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
|
|
29
16.11.2010 13:10 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 84.398 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.863.062
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|