Geldspielgeräte nach "alter" Spielverordnung mit 60 Monaten Laufzeit ? |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.086.403
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Geldspielgeräte nach "alter" Spielverordnung mit 60 Monaten Laufzeit ? |
|
@ alle
Die Laufzeitbeschränkung von Geldspielgeräten nach „alter“ Spielverordnung
Ein Aufsteller von Geldspielgeräten konfrontierte mich mit der folgenden Frage:
„Ich betreibe ein Geldspielgerät ( Laufzeitgerät = Altgerät ) vom Hersteller Bergmann, welches eine Laufzeit lt. PTB-Zulassung von insgesamt 5 Jahren hat. Ich dachte, dass die Laufzeitgeräte nur 4 Jahre ( 48 Monate ) Laufzeit haben.“
Die zulässige Aufstelldauer von Geldspielgeräten wird von der PTB für ein Mustergerät bestimmt. Dieses Mustergerät wird von den Herstellern zur Prüfung vorgelegt und darf mit der Zulassung in beliebiger Stückzahl mit gleichen Eigenschaften zwei Jahre lang nachgebaut werden.
Die Laufzeitbeschränkung war ein Mittel, um den Spieler vor Verlusten durch Verschleiß und zunehmenden Defekten elektro-mechanischer Geräte, insbesondere der Münzauszahleinheiten, zu schützen. Es wurde eine eher willkürlich gewählte Laufzeit von vier Jahren genehmigt.
Mit der zunehmenden Verwendung von elektronischen Bauteilen in den Geldspielgeräten wurde der Spielablauf nicht mehr mechanisch zufällig gesteuert, sondern es wurden die Gewinne und Verluste durch verschleißfrei fast unbegrenzt lauffähige Computersteuerungen sichergestellt. Die elektro-mechanischen Bauteile sind durch technischen Fortschritt weit langlebiger geworden.
Daher wurde das Zulassungsverfahren ab dem Jahr 2002 derart geändert, dass nicht mehr eine pauschale Dauer von vier Jahren genehmigt wurde. Vielmehr beantragen die Hersteller die Laufzeit, die PTB genehmigt sie. Dass die Hersteller auch andere, nämlich längere Fristen beantragen konnten, zeigt sich in den Geräten von Bergmann (ab Crown TT) und Ariston (Superstar), die eine fünfjährige Aufstelldauer erlauben.
Für die Laufzeitgeräte waren also tatsächlich auch 60 Monate Laufzeit ( 5 Jahre ) möglich. Es betraf aber nach meinem Kenntnisstand nur Geräte der Hersteller Bergmann und Ariston.
Oder hat es auch von ADP oder NSM Geräte mit 60 Monaten Laufzeit gegeben ?
Grüße
__________________ gmg
|
|
1
14.05.2008 15:49 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.079.015
Nächster Level: 1.209.937
|
|
RE: Geldspielgeräte nach "alter" Spielverordnung mit 60 Monaten Laufzeit ? |
|
Hallo gmg,
nee das war wohl (leider) der letzte Versuch von Herrn Bergmann noch ein paar Geräte zu verkaufen. Gruselmann und Löwen haben da nicht mitgemacht.
Aber die Bergmänner hätten besser daran getan nicht nur noch GSG-Schrott herzustellen, da nützen auch 20 Jahre Laufzeit nichts...
|
|
2
15.05.2008 13:48 |
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.086.403
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
RE: Geldspielgeräte nach "alter" Spielverordnung mit 60 Monaten Laufzeit ? |
|
für die Bestätigung John-Lautner !
Grüße
__________________ gmg
|
|
3
15.05.2008 17:31 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 382.553 | Views gestern: 340.049 | Views gesamt: 894.377.685
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|