unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
S. Langhammer   Zeige S. Langhammer auf Karte S. Langhammer ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 73.461
Nächster Level: 79.247

5.786 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände

Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich Gewerbeuntersagungen und hoffe, dass mir da einer helfen kann.

Die Frage ist, ob gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände, die jedoch aus einem Zeitraum stammen, indem der Ehepartner und nicht der/die Betroffene gewerblich tätig war, bei der Gewerbeuntersagung berücksichtigt werden können/dürfen. Gibt es dazu vielleicht Rechtsprechung oder in einem Kommentar etwas zu finden??

In meinem Fall sind die neuen Rückstände aus dem jetzigen Gewerbe noch nicht ganz so hoch, werden aber zwangsläufig noch steigen, und die gesamtschuldnerischen Einkommensteuerrückstände betragen inzwischen über 700.000 €, der Ehepartner war jedoch der Gewerbetreibende.

Ich kann jetzt natürlich abwarten, denn die Steuerrückstände aus dem aktuellen Gewerbe werden auch bald hoch genug sein, aber es ist trotzdem nicht schlecht, zu wissen, was mit den anderen Steuerschulden ist.

Danke

Schönen Gruß aus dem Sauerland

Simone Langhammer
1 16.01.2006 13:51 S. Langhammer ist offline E-Mail an S. Langhammer senden Beiträge von S. Langhammer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände

Hallo aus Raisdorf,

die persönlichen Einkommenssteuerrückstände können ohne wenn und aber zur Beurteilung herangezogen werden, zeigen sie doch auf wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit und somit auf gewerbliche Unzuverlässigkeit hin. Unzuverlässig ist ebenfalls der bisher unselbständig Tätige, wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, die gewerbliche Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Die Unzuverlässigkeit kann auch aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abgeleitet werden, wenn keine Anzeichen für eine Besserung vorhanden sind und hievon kann doch beim besten Willen nicht die Rede sein.
Er hat persönliche Steuerrückstände von über 700.000 EUR (!) und kommt seinen „neuen“ steuerlichen Verpflichtungen nicht nach. Damit ist er wirtschaftlich leistungsunfähig und bietet - nach der Schilderung - keine Gewähr dafür sein Gewerbe (künftig) ordnungsgemäß auszuüben.

So auch
VG Hamburg, Beschluß vom 25.02.2003, 6 VG 4941/2002


Gruß
Manfred

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Manfred Milbrodt: 17.01.2006 10:14.

2 17.01.2006 10:12
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.013.135
Nächster Level: 7.172.237

159.102 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ....... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Dem Kollegen aus Raisdorf kann ich nur zustimmen. 700.000,00 EUR Abgaberückstände aus Einkommensteuern sind in der Tat ein Happen!

Das Problem könnte evtl. dann kommen, wenn hier eine Aufteilung der Einkommensteuern beantragt wird und diese nur dem bisherigen Gewerbetreibenden zugerechnet werden. Hier also in jedem Fall kurzfristig mit dem FA sprechen, damit diese Schulden dann dem "neuen Gewerbetreibenden" auch weiterhin zugerechnet werden können und nicht plötzlich verschwunden sind.

Auch spricht bei dem geschilderten Sachverhalt einiges für ein Strohmannverhältnis / unzuverlässiger Dritter. Der "neue Gewerbetreibende" ist dann ja sowieso unzuverlässig (Kommentar Landmann / Rohmer, § 35 ab Rd. Nr. 69 ff.).

Also, hier alle Möglichkeiten zur Aufklärung der tatsächlichen Verantwortlichkeit ausschöpfen (Betriebsprüfungen durch FA, Sozialkassen und HZA, Nachschau nach § 29 GewO etc.). Sollte mich wundern, wenn hier tatsächlich nicht der "alte Gewerbetreibende" die entsprechenden Auskünfte gibt, weil der "Neue" noch nicht so drin ist. Damit ist dieser dann aber schon wieder draußen, weil unzuverlässig!! großes Grinsen

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 17.01.2006 13:21 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
S. Langhammer   Zeige S. Langhammer auf Karte S. Langhammer ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 73.461
Nächster Level: 79.247

5.786 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von S. Langhammer


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände

Danke für die schnellen Antworten!

Das mit der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hört sich sehr gut an und der Tipp mit dem Finanzamt ist auch super. Respekt

Um ein Strohmannverhältnis handelt es sich hier nicht, d.h. wirklich weiß man das ja nie, aber es ist jetzt ein ganz anderes Gewerbe angemeldet. Sonst hätte ich das auch sofort gesagt. Aber bei Eheleuten ist sowieso immer fraglich, wer jetzt wirklich das Gewerbe betreibt Kopfkratz

Grüße aus dem zur Zeit weißen Sauerland (Lüdenscheid)

Simone Langhammer
4 17.01.2006 14:38 S. Langhammer ist offline E-Mail an S. Langhammer senden Beiträge von S. Langhammer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.677
Antworten: 15
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   05.11.2023 17:06 von webmaster     05.11.2023 17:06 von webmaster   Views: 188.816
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   04.04.2023 12:46 von webmaster     19.04.2023 07:49 von webmaster   Views: 432.733
Antworten: 3
Gewerbeuntersagung: Widerspruch durch Steuerberater Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.02.2006 16:54 von S. Langhammer     17.11.2022 16:05 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 687.229
Antworten: 9
Tenor für Gewerbeuntersagung gegen GmbH und Geschäftsführer Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.07.2020 09:28 von S'Tienchen     13.04.2021 14:35 von Crami   Views: 373.455
Antworten: 9

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 351.448 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.130.112


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 94 | Gesamt: 0.165s | PHP: 99.39% | SQL: 0.61%