Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände |
S. Langhammer
Jungspund
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Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände |
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Hallo Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich Gewerbeuntersagungen und hoffe, dass mir da einer helfen kann.
Die Frage ist, ob gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände, die jedoch aus einem Zeitraum stammen, indem der Ehepartner und nicht der/die Betroffene gewerblich tätig war, bei der Gewerbeuntersagung berücksichtigt werden können/dürfen. Gibt es dazu vielleicht Rechtsprechung oder in einem Kommentar etwas zu finden??
In meinem Fall sind die neuen Rückstände aus dem jetzigen Gewerbe noch nicht ganz so hoch, werden aber zwangsläufig noch steigen, und die gesamtschuldnerischen Einkommensteuerrückstände betragen inzwischen über 700.000 €, der Ehepartner war jedoch der Gewerbetreibende.
Ich kann jetzt natürlich abwarten, denn die Steuerrückstände aus dem aktuellen Gewerbe werden auch bald hoch genug sein, aber es ist trotzdem nicht schlecht, zu wissen, was mit den anderen Steuerschulden ist.
Schönen Gruß aus dem Sauerland
Simone Langhammer
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1
16.01.2006 13:51 |
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Solon
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Dem Kollegen aus Raisdorf kann ich nur zustimmen. 700.000,00 EUR Abgaberückstände aus Einkommensteuern sind in der Tat ein Happen!
Das Problem könnte evtl. dann kommen, wenn hier eine Aufteilung der Einkommensteuern beantragt wird und diese nur dem bisherigen Gewerbetreibenden zugerechnet werden. Hier also in jedem Fall kurzfristig mit dem FA sprechen, damit diese Schulden dann dem "neuen Gewerbetreibenden" auch weiterhin zugerechnet werden können und nicht plötzlich verschwunden sind.
Auch spricht bei dem geschilderten Sachverhalt einiges für ein Strohmannverhältnis / unzuverlässiger Dritter. Der "neue Gewerbetreibende" ist dann ja sowieso unzuverlässig (Kommentar Landmann / Rohmer, § 35 ab Rd. Nr. 69 ff.).
Also, hier alle Möglichkeiten zur Aufklärung der tatsächlichen Verantwortlichkeit ausschöpfen (Betriebsprüfungen durch FA, Sozialkassen und HZA, Nachschau nach § 29 GewO etc.). Sollte mich wundern, wenn hier tatsächlich nicht der "alte Gewerbetreibende" die entsprechenden Auskünfte gibt, weil der "Neue" noch nicht so drin ist. Damit ist dieser dann aber schon wieder draußen, weil unzuverlässig!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
17.01.2006 13:21 |
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S. Langhammer
Jungspund
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Themenstarter
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RE: Gewerbeuntersagung: gesamtschuldnerische Einkommensteuerrückstände |
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für die schnellen Antworten!
Das mit der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hört sich sehr gut an und der Tipp mit dem Finanzamt ist auch super.
Um ein Strohmannverhältnis handelt es sich hier nicht, d.h. wirklich weiß man das ja nie, aber es ist jetzt ein ganz anderes Gewerbe angemeldet. Sonst hätte ich das auch sofort gesagt. Aber bei Eheleuten ist sowieso immer fraglich, wer jetzt wirklich das Gewerbe betreibt
Grüße aus dem zur Zeit weißen Sauerland (Lüdenscheid)
Simone Langhammer
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17.01.2006 14:38 |
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