§ 12 GastG Gebührenhöhe |
Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: § 12 GastG Gebührenhöhe |
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Hallo aus Hückeswagen, NRW,
grundsätzlich werden bei uns die Gebühren nach einem kreiseinheitlichen Gebührenkatalog, der die gewerberechtlichen Rahmengebühren ausfüllt, festgesetzt.
Hiernach betragen die Gebühren für Gestattungen bei Veranstaltungen im Freien 25 € pro Tag und Stand und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen 40 € bzw. 50 € je nach erwarteter Besucherzahl.
Allerdings kann man ja nach dem Gebührengesetz bei Vorliegen von Billigkeits- oder sonstigen Gründen die Gebühr abweichend hiervon festsetzen, was hier auch schon praktiziert wurde. Es kommt halt immer auf die Begründung an.
Schönen Tag noch,
Roland Kissau
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2
02.01.2006 14:01 |
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Solon
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Kneip
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RE: § 12 GastG Gebührenhöhe |
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Hallo Kollege,
im Kreis Unna haben sich die Städte und Gemeinden auf folgende Gebührenerhebung geeinigt:
Je Zapfstelle/Ausgabestelle für den 1. Tag 25,00 Euro und für jeden weiteren Tag 20,00 Euro, max. 400,00 Euro.
Frohes Schaffen!
W. Kneip
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3
02.01.2006 14:02 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: § 12 GastG Gebührenhöhe |
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Hallo Claudius aus der Nachbarstadt,
wir nehmen je Stand/Tag 25,00 €, max. 400,00 €.
Zelte und ähnliche Räume berechnen wir wie folgt:
bis 500 m²/Tag = 50,00 €
bis 1.000 m²/Tag = 100,00 €
bis 1.500 m²/Tag = 150,00 €
über 1.500 m²/Tag = 200,00 €
max. 400,00 €.
Da es gerade bei der Landjugend immer hoch hergeht, habe ich keine Hemmungen, die normalen Gebühren zu erheben. Dieses Geld kriegen sie allemal wieder rein.
Aber, ist schon klar, sie stehen vor deinem Schreibtisch und
.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
02.01.2006 15:56 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Hi aus Dreieich,
wir nehmen pro Tag und Stand 20 Euro. Das ist das Minimum was uns das Land Hessen vorschreibt. Bei längeren Veranstaltungen nehmen wir 250 Euro, wenn diese Veranstaltungen nach der 20 Euro-Regelung mehr kosten würden. Ausgenommen davon sind Gaststättenbetreiber, die heute kommen, nen Antrag auf Konzession stellen und morgen schon aufmachen wollen. Diese zahlen 300 Euro pro Monat, immerhin noch ein "Rabatt" von 50%.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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5
06.01.2006 11:28 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
wir nehmen bei der Landjugend für den 1. Tag 25,00 EURO und für jeden weiteren Tag 5,00 EURO und das können die verkraften.
Diese Regelung basiert auf einer Verfügung unseres Altbürgermeisters und gilt auch für Vereine mit ganz kleinem Budget.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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09.01.2006 08:16 |
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C. Tomorug
Grünschnabel
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Themenstarter
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Dank an alle Gebührenerheber |
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Ihr habt mir schwer geholfen.
Danke für Eure Vorschläge.
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7
09.01.2006 10:39 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Dank an alle Gebührenerheber |
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__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
09.01.2006 13:28 |
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