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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Beschäftigungsverbot und Datenschutz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Beschäftigungsverbot und Datenschutz
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Ulrich Erken   Zeige Ulrich Erken auf Karte Ulrich Erken ist männlich
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Beschäftigungsverbot und Datenschutz

Hallo zusammen,

"zwischen den Tagen" brauche ich Eure Hilfe:

Wieviele Details darf und muss ich einem Gastronomen über die Tatsachen bekanntgeben, die mich veranlasst haben, die Unzuverlässigkeit eines in der Gaststätte Beschäftigten anzunehmen?

In den Kommentierungen habe ich nichts gefunden und stecke jetzt bei Erstellung der Anhörung in der Zwickmühle, dass ich dem Gastronomen zwar die Möglichkeit geben muss, sich zu den Tatsachen zu äußern, was m. E. deren Kenntnis voraussetzt, andererseits aber Befürchtungen habe, erheblich gegen den Datenschutz zu verstoßen, wenn ich Details herausgebe (hier: einschlägige Vorverurteilungen).

Danke für Eure Mühe!!

Grüße,

Ulrich Erken
1 27.12.2005 13:26 Ulrich Erken ist offline E-Mail an Ulrich Erken senden Beiträge von Ulrich Erken suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Beschäftigungsverbot und Datenschutz

Hej aus Hamm,

die Antwort lautet: ALLE!

Mit Datenschutz ist da nix. Der Gastronom muss ja wissen, warum wir gewerberechtlich so weit durchgreifen. Da es sich um eine Art Gewerbeuntersagung handelt, sind alle zur Entscheidung führenden Tatsachen aufzuführen.

__________________
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Jörg Wiesemeier
2 27.12.2005 13:44 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Hallo,
Michel/Kienzle/Pauly schreibt im Kommentar zu § 21 GastG dazu "...Die Weitergabe von Erkenntnissen über Beschäftigte ist nach § 11 Abs. 1,4,5 GewO i.V.m. §§ 28, 39 VwVfG als rechtlich zulässig anzusehen. Einem Gastwirt, dem die Beschäftigung einer dritten Person in seinem Gaststättenbetrieb nach § 21 Abs. 1 GastG untersagt werden soll, dürfen daher die Vorstrafen dieser Person im Rahmen der Anhörungnach § 28 VwVfG und der Begründung des Verwaltungsaktes nach § 39 Abs. 1 VwVfG mitgeteilt werden, da dies unumgänglich ist und das verfahrensrechtliche Anhörungsgebot und die Erforderlichkeir der Begründung des Beschäftigungsverbotes die Weitergabe der Erkenntnisse rechtfertigen. Auf § 5 Randnummer 28 wird verwiesen" - hier steht etwas zu Beteiligung, Anhörung und Datenschutz - "Vor der Datenübermittlung sollte der Beschäftigte regelmäßig angehört werden, um ihm Gelegenheit zu geben, die gegen ihn bestehenden Bedenken auszuräumen oder einem Beschäftigungsverbot und einer Mitteilung nachteiliger Tatsachen an seinen Arbeitgeber zuvorzukommen...."

Ich hoffe, dass hilft etwas weiter,

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
3 27.12.2005 13:46 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Ulrich Erken   Zeige Ulrich Erken auf Karte Ulrich Erken ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Ulrich Erken


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Hallo,

super!! Ja, das hilft sehr weiter. Ich denke, es würde auch weiterhelfen, wenn ich mir mal eine neue Version meines Kommentars besorgen würde...!!

Danke sehr und einen guten Übergang zu 2006!!

Ulrich Erken.
4 27.12.2005 14:00 Ulrich Erken ist offline E-Mail an Ulrich Erken senden Beiträge von Ulrich Erken suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Zitat:
Original von Ulrich Erken
Hallo,

super!! Ja, das hilft sehr weiter. Ich denke, es würde auch weiterhelfen, wenn ich mir mal eine neue Version meines Kommentars (*)besorgen würde...!!

Danke sehr und einen guten Übergang zu 2006!!

Ulrich Erken.



(*)Ob sich die Ausgabe noch lohnt????? Kopfkratz

__________________
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Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 27.12.2005 14:20.

5 27.12.2005 14:19 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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großes Grinsen ich würde mir jedenfalls momentan auch keinen neuen Kommentar kaufen...

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
6 27.12.2005 14:21 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Wie die beiden Kollegen schon sagen, derzeit einen neuen Kommentar kaufen?????? .......


............ ist wie "Geld verbrennen"!`

Sollte man nur machen, wenn man

a) befugt ist, weitsichtige und weise Entscheidungen zu treffen
und
b) trotz leerer Kassen immer noch einige Schafe hat, die man scheren darf. großes Grinsen

Auch ich werde weiterhin mit meiner alten 14er Ausgabe des v. g. Kommentars "weiterknuddeln"!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
7 27.12.2005 14:50 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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