Imbiss im Reisegewerbe |
Pohl.K

Grünschnabel
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Imbiss im Reisegewerbe |
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Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt, da es dazu verschiedene Meinungen gibt.
Wie behandel ich einen Imbiss im Reisegewerbe mit und ohne Alkoholauschank?
mfg
Pohl
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1
20.12.2005 07:43 |
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Solon
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Antonia Thien

König
   
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RE: Imbiss im Reisegewerbe |
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Hallo Frau Pohl,
haben Sie schon 'mal im Forum unter der Rubrik "Reisegewerbe", "Imbisswagen im Reisegewerbe", geschaut?
Ich denke, dort sind sehr hilfreiche Antworten.
Schöne Grüße
aus Meppen
Antonia Thien
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2
20.12.2005 08:20 |
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Solon
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Pohl.K

Grünschnabel
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Themenstarter
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das hat mir erstmal geholfen aber der Alkoholauschank!
Wird eine Schankerlaubnis oder eine Reisegewerbekarte erteilt?
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3
20.12.2005 10:57 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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Hej aus Hamm,
wird im Reisegewerbe Alkohol ausgeschenkt, hat sich nichts verändert. Der Kunde braucht eine Gestattung nach § 12 GastG.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
20.12.2005 11:36 |
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Sven Rothe
Jungspund

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§ 1 Abs. 2 GastG: Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Demzufolge macht der Gesetzgeber in diesem Falle keinen Unterschied zwischen der Abgabe alkoholfreier und alkoholischer Getränke, es kommt hierbei lediglich auf die ortsfeste Betriebsstätte und das Verabreichen zum Verzehr an Ort und Stelle an. Daher verweise ich wie schon Frau Thien vorher auf die interessante Rubrik "Reisegewerbe", "Imbisswagen im Reisegewerbe"...
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5
21.12.2005 10:30 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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Sorry, ich hab mal wieder genuschelt.
Bzgl. § 1 II GastG haben Sie natürlich Recht.
Ich meinte eher die Schützenfestwirte etc.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
21.12.2005 11:35 |
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