unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Fahrbares Kiosk » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Fahrbares Kiosk
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
van de Loo   Zeige van de Loo auf Karte van de Loo ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 23
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 158.472
Nächster Level: 195.661

37.189 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fahrbares Kiosk

Einen schönen Guten Tag aus Kleve,

Sachlage: Ein Gewerbetreibender meldet die Tätigkeit verkauf von Tabak Spirituosen Zeitschriften u.s.w ( Kiosk-Bestand) an und wird diese nicht von einem Ladenlokal aus verkaufen sondern auf Bestellung mit dem Kiosk-Taxi ( Kombi/Kastenwagen)direkt nach der Bestellung zum Besteller bringen. Reisegewerbekarte liegt nicht vor.

Frage? An welche Ladenöffnungszeiten ist er gebunden. Er betreibt den Verkauf von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Mo- Fr, Samstags- Sonn und Feiertags bis 02.00 Uhr


van de Loo
1 19.12.2005 10:00 van de Loo ist offline E-Mail an van de Loo senden Homepage von van de Loo Beiträge von van de Loo suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.251.922
Nächster Level: 7.172.237

920.315 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Fahrbares Kiosk

Hallo Herr van de Loo,

wir hatten Ende letzten Jahres einen ähnlichen Fall. Bezüglich des Bring- bzw. Lieferdienstes stellten sich zwei Fragen:

a) Unterliegt er dem Ladenschlussgesetz und ist Ladenlokal i.S. des Gesetzes und
b) handelt es sich um eine öffentliche bemerkbare Handlung, die geeignet ist, die Sonntagsruhe zu stören und somit nach dem Feiertagsgesetz verboten wäre?

Zur Abklärung der Fragen hat mein Kollege mit dem Sozialministerium telefoniert. Dort war man ganz eindeutig der Auffassung, dass zwar der Kiosk selbst dem Ladenschlussgesetz unterliegt ("unser" Betreiber hatte neben dem Lieferservice auch ein Ladenlokal), nicht aber der Lieferservice (analog zum Pizzaservice). Zu beachten sei lediglich der Arbeitnehmerschutz.

Zusätzlich hat mein Kollege noch mit dem Innenministerium telefoniert. Hier vertrat man die Ansicht, dass der Lieferservice eine Umgehung des Ladenschlussgesetzes darstellt und daher verhindert werden müsse. Wieso und wie verhindern, darüber konnte man im Ministerium leider keine Angaben machen (mein Kollege sprach nicht mit dem eigentlich Zuständigen, sondern mit dem Vertreter).

Nach Absprache mit unserem FBL und unserem LK haben wir uns dann der Auffassung des Sozialministeriums angeschlossen.

Schöne Grüße aus Meppen
Antonia Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 19.12.2005 11:17.

2 19.12.2005 10:55 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Flittard   Zeige Flittard auf Karte Flittard ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-44.gif

Dabei seit: 28.11.2005
Beiträge: 204
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.371.858
Nächster Level: 1.460.206

88.348 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Fahrbares Kiosk

Ich sehe das auch so.
Das Ladenschlussgesetz findet mangels Verkaufsstelle keine Anwendung. Der Lieferservice ist nicht anders zu betrachten als der Pizzaservice. Hier von einer Umgehung des Ladesschlussgesetzes zu reden, geht an der Sache vorbei. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit offensichtlich nicht ausschließen wollen.

Ob eine Anwendung des Feiertagsgesetzes möglich ist, bleibt der Einzelfallüberprüfung vorbehalten. Ist der "Geschäftsbetrieb" so ausgestaltet, dass er nicht öffentlich bemerkbar ist, so wird er wohl auch kaum dem Gesetz zuwiderlaufen. (siehe hierzu Pizzadienst) Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz einem Pizzadienst vorgeworfen wurde.

Hat da jemand andere Erfahrung?

__________________
"Wer spart hungert für die Erben"
LG Flittard
3 19.12.2005 16:39 Flittard ist offline E-Mail an Flittard senden Beiträge von Flittard suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.690.315
Nächster Level: 7.172.237

481.922 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich hätte hier den § 20 Abs. 1 S. 1 LadSchG ins Spiel gebracht. Danach ist während der allg. Ladenschlusszeiten auch das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten - es sei den Titel III bzw. Tageszeitungen an Werktagen.

Oder liege ich jetzt total neben der Frage??
4 19.12.2005 17:06 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.011.018
Nächster Level: 7.172.237

161.219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ....... und ein freundliches Moin zu dieseem Thema!

@ Frau Komnick: Ich glaube schon, dass Sie aufgrund der späten Tageszeit ein wenig daneben liegen. Feilhalten heißt m. w. das Produkt zeigen, so dass es sofort mitgenommen werden kann (s. auch Fielbieten im Reisegewerbe). Kopfkratz

Ansonsten stimme ich den anderen Kollegen soweit zu. Denn ob ich etwas telefonisch oder per Internet bestelle, bleibt sich m. E. gleich. Ich brauche kein Ladengeschäft zu betreten und die Ware wird mir so ins Haus geliefert. Und hier ist es m. E. auch egal, ob dieses der Produzent der Ware selbst, der Zwischenhändler selbst oder ein "Lieferant" wie die Post, die Express-Service und was weiß ich nicht alles, macht. Auch bei enger Auslegung dürfte dies m. E. keinen Unterschied machen. smile

Und da wir nun einmal keine Verkaufsstelle haben, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet ist, dürfte dies m. E. zulässig sein.

Ein ähnliches Thema hatten wir bereits mit dem "Biernotruf", guckst Du hier:

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 19.12.2005 18:32.

5 19.12.2005 18:28 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Fahrbares Kiosk


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
KIOSK - Gaststättenkonzession erforderlich? Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.05.2022 12:11 von Theresia     12.05.2022 13:51 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 218.060
Antworten: 1
Kiosk mit einer Gastätte Gaststättenrecht   11.01.2015 16:46 von Ceto     14.01.2015 08:03 von J. Simon   Views: 5.244
Antworten: 1
Welche Aushänge werden im Kiosk benötigt Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.05.2013 14:39 von DanielB1989     09.05.2013 14:39 von DanielB1989   Views: 3.626
Antworten: 0
Mobiles Kiosk mit Verkauf von Tabak und Alkohol Reisegewerbe (Titel III GewO)   14.04.2013 22:46 von ghozt     14.04.2013 22:46 von ghozt   Views: 8.994
Antworten: 0
Spätkiosk eröffnen / Öffnungszeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   02.03.2013 12:51 von DanielB1989     02.03.2013 12:51 von DanielB1989   Views: 2.041
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 259.764 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.288.733


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 107 | Gesamt: 0.181s | PHP: 99.45% | SQL: 0.55%