Forum-Gewerberecht

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Ich hätte hier den § 20 Abs. 1 S. 1 LadSchG ins Spiel gebracht. Danach ist während der allg. Ladenschlusszeiten auch das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten - es sei den Titel III bzw. Tageszeitungen an Werktagen.

Oder liege ich jetzt total neben der Frage??



Gepostet am 19.12.2005 um 17:06 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1518#post1518


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