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Hallo! ....... und ein freundliches  Moin   zu dieseem Thema!

@ Frau Komnick: Ich glaube schon, dass Sie aufgrund der späten Tageszeit ein wenig daneben liegen. Feilhalten heißt m. w. das Produkt zeigen, so dass es sofort mitgenommen werden kann (s. auch Fielbieten im Reisegewerbe).  Kopfkratz  

Ansonsten stimme ich den anderen Kollegen soweit zu. Denn ob ich etwas telefonisch oder per Internet bestelle, bleibt sich m. E. gleich. Ich brauche kein Ladengeschäft zu betreten und die Ware wird mir so ins Haus geliefert. Und hier ist es m. E. auch egal, ob dieses der Produzent der Ware selbst, der Zwischenhändler selbst oder ein "Lieferant" wie die Post, die Express-Service und was weiß ich nicht alles, macht. Auch bei enger Auslegung dürfte dies m. E. keinen Unterschied machen.  smile  

Und da wir nun einmal keine Verkaufsstelle haben, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet ist, dürfte dies m. E. zulässig sein.

Ein ähnliches Thema hatten wir bereits mit dem "Biernotruf", guckst Du [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15&hilight=bierno
truf]hier:[/URL]



Gepostet am 19.12.2005 um 18:28 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1521#post1521


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