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Zum Ende der Seite springen § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?
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Manfred Milbrodt
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§ 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?

Hallo aus Raisdorf,

eine GmbH i. Gr. (Antrag auf Eintragung beim AG 10.12.05) zeigte hier die o. g. Tätigkeit mit Betriebsbeginn 01.02.06 an. Die Erlaubnis wurde zeitgleich über den RA für die GmbH i. Gr. mit beantragt.

Hierzu habe ich erklärt:
die Erteilung der Erlaubnis für die GmbH (i. Gr.) ist nicht möglich, sondern nur für die handelnde, natürliche Person (GF), da die i. Gr. befindliche juristische Person bis zur erfolgten Eintragung keine (eigene) Rechtspersönlichkeit entfaltet und insoweit die natürliche Person bis zum Zeitpunkt der endgültigen Eintragung handeln muss. Nach erfolgter Eintragung kann die GmbH die Erlaubnis (erneut kostenpflichtig) beantragen. Nach Erteilung kann die gewerberechtliche Abmeldung der nat. Person und die Anmeldung der GmbH erfolgen.

Dem hat der RA widersprochen, mit der Begründung, dass die GmbH (i. Gr.) gleichwohl Rechtspersönlichkeit entfaltet und die Erlaubnis zu erteilen ist.
Liege ich mit meiner Rechtsauffassung danebenKopfkratz ???

Gruß
Manfred Milbrodt
1 16.12.2005 10:44
Solon
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Andreas Zeinert   Zeige Andreas Zeinert auf Karte Andreas Zeinert ist männlich
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RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?

Thema wurde unter folgendem link
schon mal behandelt
Weiterhin viel Spaß in der Vorweihnachtszeit (Sturm und Regen!?)

Andreas Zeinert
2 16.12.2005 11:11 Andreas Zeinert ist offline E-Mail an Andreas Zeinert senden Beiträge von Andreas Zeinert suchen
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Neetz   Zeige Neetz auf Karte Neetz ist weiblich
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RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?

Guten Morgen aus der Partnergemeinde Schöneiche bei Berlin,

ich sehe das genauso. Die rechtsfähige jurist. Person entsteht erst mit Eintragung in das Handelsregister. Vorher stellen wir auch keine Erlaubnis aus. Wir stellen eine Bescheinigung aus zur Vorlage beim AG, dass die Erlaubniserteilung nur noch von der Eintragung abhängt und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ich gehe davon aus, dass das immer noch so praktiziert wird.



Gruß Katja Neetz
3 16.12.2005 11:13 Neetz ist offline E-Mail an Neetz senden Homepage von Neetz Beiträge von Neetz suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?

Hallo aus Meppen,

die Erteilung einer Erlaubnis für eine GmbH i.G. ist nicht möglich. Das steht schon 'mal fest.

Was ich aber nicht verstehe (kann sein, dass ich nach der gestrigen Weihnachtsfeier noch etwas begriffsstutzig bin), was soll die ganze An- und Abmelderei? verwirrt
Wenn der Betrieb am 01.02.2006 beginnt, mache ich doch jetzt noch keine Gewerbeanmeldung.

Wir machen das wie Frau Neetz. Wir erteilen eine Bescheinigung für das Amtsgericht, mit dem Inhalt, dass die Erlaubnis erteilt wird, soweit alle Unterlagen komplett vorliegen und die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Das hat bislang immer gereicht.

Außerdem melden wir grundsätzlich auch GmbHs i.G. an und tragen nach erfolgter Eintragung ins HR die HRB-Nummer nach (s. Link von Herrn Zeinert, Antwort von Herrn Mischner).

Schöne Grüße
Antonia Thien
4 16.12.2005 11:43 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ?

Hallo aus Raisdorf,
also lag ich doch nicht so daneben,Danke an alle!
Gruß
Manfred Milbrodt

P. S.
Frau Thien, die Anmeldung zum 01.01. deswegen, weil die Bewachungstätigkeit tatsächlich erst zum 01.02 aufgenommnen werden soll, die Firma aber vorher schon PKW´s anmieten/kaufen u. auf den Firmennamen zulassen - gleiches gilt für die Büroeinrichtung - und natürlich steuerlich geltend machen möchte.
Der genannte Link war mir nicht bekannt - macht die Sache einfacher!
5 16.12.2005 12:13
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