§ 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
§ 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
|
Hallo aus Raisdorf,
eine GmbH i. Gr. (Antrag auf Eintragung beim AG 10.12.05) zeigte hier die o. g. Tätigkeit mit Betriebsbeginn 01.02.06 an. Die Erlaubnis wurde zeitgleich über den RA für die GmbH i. Gr. mit beantragt.
Hierzu habe ich erklärt:
die Erteilung der Erlaubnis für die GmbH (i. Gr.) ist nicht möglich, sondern nur für die handelnde, natürliche Person (GF), da die i. Gr. befindliche juristische Person bis zur erfolgten Eintragung keine (eigene) Rechtspersönlichkeit entfaltet und insoweit die natürliche Person bis zum Zeitpunkt der endgültigen Eintragung handeln muss. Nach erfolgter Eintragung kann die GmbH die Erlaubnis (erneut kostenpflichtig) beantragen. Nach Erteilung kann die gewerberechtliche Abmeldung der nat. Person und die Anmeldung der GmbH erfolgen.
Dem hat der RA widersprochen, mit der Begründung, dass die GmbH (i. Gr.) gleichwohl Rechtspersönlichkeit entfaltet und die Erlaubnis zu erteilen ist.
Liege ich mit meiner Rechtsauffassung daneben
???
Gruß
Manfred Milbrodt
|
|
1
16.12.2005 10:44 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Andreas Zeinert
Special Member
Dabei seit: 05.07.2005
Beiträge: 24
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 164.914
Nächster Level: 195.661
|
|
RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
|
Thema wurde unter folgendem link
schon mal behandelt
Weiterhin viel Spaß in der Vorweihnachtszeit (Sturm und Regen!?)
Andreas Zeinert
|
|
2
16.12.2005 11:11 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Neetz
Mitglied
Dabei seit: 20.06.2005
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 247.914
Nächster Level: 300.073
|
|
RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
|
Guten Morgen aus der Partnergemeinde Schöneiche bei Berlin,
ich sehe das genauso. Die rechtsfähige jurist. Person entsteht erst mit Eintragung in das Handelsregister. Vorher stellen wir auch keine Erlaubnis aus. Wir stellen eine Bescheinigung aus zur Vorlage beim AG, dass die Erlaubniserteilung nur noch von der Eintragung abhängt und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ich gehe davon aus, dass das immer noch so praktiziert wird.
Gruß Katja Neetz
|
|
3
16.12.2005 11:13 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.252.021
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
|
Hallo aus Meppen,
die Erteilung einer Erlaubnis für eine GmbH i.G. ist nicht möglich. Das steht schon 'mal fest.
Was ich aber nicht verstehe (kann sein, dass ich nach der gestrigen Weihnachtsfeier noch etwas begriffsstutzig bin), was soll die ganze An- und Abmelderei?
Wenn der Betrieb am 01.02.2006 beginnt, mache ich doch jetzt noch keine Gewerbeanmeldung.
Wir machen das wie Frau Neetz. Wir erteilen eine Bescheinigung für das Amtsgericht, mit dem Inhalt, dass die Erlaubnis erteilt wird, soweit alle Unterlagen komplett vorliegen und die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Das hat bislang immer gereicht.
Außerdem melden wir grundsätzlich auch GmbHs i.G. an und tragen nach erfolgter Eintragung ins HR die HRB-Nummer nach (s. Link von Herrn Zeinert, Antwort von Herrn Mischner).
Schöne Grüße
Antonia Thien
|
|
4
16.12.2005 11:43 |
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
RE: § 34 a - Erlaubnis für GmbH i. Gr. ? |
|
Hallo aus Raisdorf,
also lag ich doch nicht so daneben,
an alle!
Gruß
Manfred Milbrodt
P. S.
Frau Thien, die Anmeldung zum 01.01. deswegen, weil die Bewachungstätigkeit tatsächlich erst zum 01.02 aufgenommnen werden soll, die Firma aber vorher schon PKW´s anmieten/kaufen u. auf den Firmennamen zulassen - gleiches gilt für die Büroeinrichtung - und natürlich steuerlich geltend machen möchte.
Der genannte Link war mir nicht bekannt - macht die Sache einfacher!
|
|
5
16.12.2005 12:13 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 299.919 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.328.888
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|