Zwei weitere Sportwetten-Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof |
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.407.066
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zwei weitere Sportwetten-Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof |
|
Zwei weitere Sportwetten-Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof durch das Verwaltungsgericht Gießen
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L. - HSG berichtet in ISA Casinos.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat neben dem bereits bekannten Vorlageverfahren Markus Stoß gegen Wetteraukreis (Rechtssache C-316/07) zwei weitere Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gemäß Art. 234 EG-Vertrag zur Vorabentscheidung vorgelegt, nämlich Avalon Service-Online-Dienste GmbH gegen Wetteraukreis (Rechtssache C-409/07) und Olaf Amadeus Wilhelm Happel gegen Wetteraukreis (Rechtssache C-410/07)
Damit sind nunmehr insgesamt sieben deutsche Sportwettenverfahren beim Europäischen Gerichthof anhängig (eines aus Köln und je drei aus Gießen und Stuttgart).
Die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Gießen an den EuGH lauten in den beiden neuen Fällen:
Sind die Art. 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen, dass sie einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele wie z.B. Sportwetten entgegenstehen, wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat insgesamt an einer kohärenten und systematischen Politik zur Beschränkung des Glücksspiels fehlt, insbesondere weil die innerstaatlich konzessionierten Veranstalter zur Teilnahme an anderen Glücksspielen - wie staatlichen Lotterien und Kasinospielen - ermuntern, und ferner andere Spiele mit gleichem oder höherem mutmaßlichen Suchtgefährdungspotential - wie Wetten auf bestimmte Sportereignisse (wie Pferderennen) und Automatenspiel - von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden dürfen?
Sind Art. 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen, dass durch dafür berufene staatliche Stellen der Mitgliedstaaten ausgestellte Genehmigungen der Veranstaltung von Sportwetten, die nicht auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt sind, den Inhaber der Genehmigung wie auch von ihm beauftragte Dritte berechtigen, auch im Bereich der anderen Mitgliedstaaten ohne zusätzlich erforderliche nationale Genehmigungen die jeweiligen Angebote zum Abschluss von Verträgen anzubieten und durchzuführen?
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Gefunden unter: http://www.isa-casinos.de/articles/18531.html
|
|
1
16.11.2007 18:14 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 221.539 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.000.203
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|