Jörg Wiesemeier
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Mein lieber Weiser aus dem
-Land,
dass hast du aber ganz, ganz prima beschrieben. Auch habe ich festgestellt, dass du meine Abhandlung gelesen hast.
Aber mal im Ernst:
Deregulierung werden wir uns alle wünschen, klar. Wir müssen aber darauf achten, dass es auch händelbar bleib.
Wir müssen ansonsten die Suppe auslöffeln und nicht der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weitsicht......
In dem ersten Entwurf zur Deregulierung stand z. B., dass es keine Gestattung mehr geben sollte, sondern eine Ausnahme von der RKG-Pflicht. Das war ein echter Brüller.
Im derzeit laufenden Entwurf sind wir schon mal bei einer Anzeigepflicht, damit klönnte ich leben. Ich brauche aber auch Möglichkeiten, regend einzugreifen (Abi-Feten, Schützenfeste etc.).
Das fehlt mir noch.
Durch unsere Diskussion sind wir aber auf dem richtigen Weg. Der liebe Webmaster hat ja ein neues Forum angelegt, also
an die Tasten, fertig, los.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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21
08.12.2005 19:39 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Also wir haben die Änderungen schon erhalten, mit der Bitte darum, Stellung dazu zu nehmen.
Wer das mal haben möchte einfach na mail an uns oder ne PN.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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22
09.12.2005 07:39 |
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Solon
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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liebe Kollegen,
Kollege Kramer, Sie haben völlig recht. Bis zur Änderung des GastG zum 01.07.05 war dieses Gesetz ein gutes und in sich geschlossenes Werk. Bis dahin konnte ich auch noch voll dahinter stehen. Seit der Änderung komme ich mir aber total bescheuert vor, wenn ich einem Alkoholausschenker erklären soll weshalb er den Unterrichtungsnachweis erbringen muss und sein Kollege, der Imbissbetrieb -ohne Alkoholausschank- das nicht benötigt. Gleiches gilt für den Bereich der Gestattungen -gerade jetzt- auf den nicht festgesetzten Weihnachtsmärkten. Und auch mit dem Begriff "Schnellschuss" treffen Sie den Nagel auf den Punkt.
Was mich verärgert ist die Tatsache, dass man zwar die Möglichkeit hat, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, diese Stellungnahmen aber nicht allzu ernst genommen werden. Ich weiß, dass viele Stellungnehmer als "Bedenkenträger" angesehen werden.
"Die haben Angst vor Veränderungen und kleben an ihrem Sachgebiet, weil sie das seit Jahrzehnten machen und die Veränderung ihres Wirkungskreises fürchten." So ähnlich hat sich mal ein Kollege aus einem Ministerium zu einer Stellungnahme eines Kollegen geäußert, der in meinen Augen auf seinem Fachgebiet eine Koryphäe war und sogar an der VFH dozierte.
Kollege Mischner, das mit der Arbeit nach der Konzessionierung meine ich tatsächlich so. Was uns sehr viel weiter gebracht hat, war die Schaffung eines "Wirtestammtischs", zu dem wir einmal im Jahr einladen. Hier wird alles angesprochen was uns oder den Gastwirten unter den Nägeln brennt. Die wiederkehrenden Prüfungen seitens der Bauaufsicht sind gesetzlich (zumindest hier in Hessen), und brandschutzrechtlich -alle 5 Jahre- vorgeschrieben.
Freundliche Grüße
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23
09.12.2005 09:14 |
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Hartmut Fries
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Hi aus Herzogenrath,
kommen wir für die Bürgermeister und Kämmerer zum wichtigsten Punkt aller Deregulierungen:
Was ist mit den Einnahmen??
Ist eigentlich schon etwas durchgesickert, welche Gebühren für die Personalkonzession erhoben werden dürfen? Gestattungen (und Gebühren hierfür) fallen komplett weg?
Das wird die Kämmerer aber freuen, wenn diese Einnahmen auch wegfallen.
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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24
14.12.2005 15:17 |
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Hallo nach Herzogenrath,
welche Personalkonzession meinen Sie?
Habe ich da was verpasst?
Wenn der Entwurf Gesetz wird, gibt es gar keine Konzessionen und damit keine Einnahmen mehr. Auf der anderen Seite fallen vielleicht Personalausgaben weg?!
Gruß
Birgit Mrugalla
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25
14.12.2005 15:33 |
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Hartmut Fries
König
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Ich meine den Beitrag aus Gewerbearchiv 10/05 S. 415, aber das war ja auch aus der Frühjahrssitzung des Bund-Länder-Ausschusses.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass eine Ansiedlung in den 30er Bereich der GewO kommt und hier Gebühren wie im Bewachungs-, Makler- und Automatenaufstellergewerbe fällig werden.
Natürlich habe ich das Einsparpotential im Personalbereich nicht vergessen, aber wer will sich schon vorab im Forum selbst wegrationalisieren???
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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26
14.12.2005 15:45 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
zu den Personalkosten!
Wenn ich den Entwurf richtig gelesen habe, wird weit größerer Wert auf die spätere Überwachung als jetzt gelegt. Wenn künftig alle bösen Buben und Mädchen, die jetzt noch wegen der Zuverlässigkeitsprüfung im Gaststättengewerbe davon abgehalten werden, einen Antrag zu stellen, hier auch noch tätig werden, gibt es m. E. einen ganzen Haufen zusätzlicher Arbeit. Denn die zuständigen Behörden (die Zuständigkeit müsste dann sicherlich auch noch neu überdacht werden) haben ja im Rahmen ihrer Überwachung sicherzustellen, dass die unzuverlässigen Vögel vom Markt kommen.
Also, ich sehe im Augenblick zwar weniger Einnahmen, aber keine Personaleinsparung, sondern im Gegenteil einen weit höheren Verwaltungsaufwand auf uns zukommen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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27
14.12.2005 17:16 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Ein freundliches
aus dem Sauerland,
nach der jetzigen Vorlage aus 11/05 geht hervor, dass es keine Gaststättenerlaubnis mehr gibt und ebenfalls keine Gestattungen. Die zukünftigen Gastwirte melden für 20 € ihr Gewerbe an und danach dürfen wir dann überprüfen (natürlich ohne irgendeine Mitwirkung der Gastwirte, kann man denen ja auch nicht zumuten), ob sie zuverlässig sind.
Erst einmal fallen damit die bisherigen Erlaubnisgebühren weg
und für uns entstehen sogar noch zusätzliche Kosten dadurch, dass wir selbst Führungszeugnis und Gewerbezentralregister einholen dürfen.
Die Gestattungen haben sich nach dem Gesetzentwurf dahingehend erledigt, dass lediglich eine Anzeigepflicht bis 14 Tage vor der Veranstaltung besteht.
Glaubt ihr denn, dass sich die Veranstalter dann noch bei uns melden? Vielleicht wenn die fehlende Anzeige mit einem Bußgeld versehen werden kann.
Aber wer glaubt da schon dran.
Nur mal die Auswirkungen in unserer Stadt:
Ich habe in meinem gewerberechtlichen Bereich jährliche Einnamen zwischen 100.000 und 150.000 €. Hiervon fallen zukünftig 80% weg.
.
Ist das nicht geil???
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28
15.12.2005 06:31 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
den Entwurf zur Deregulierung vom 22.11.2005 habe ich verpasst.
Vielen Dank nach Oberursel.
Aber die Gebühren für pol. FZ und GZR haben wir in der Regel nicht auch noch an der Backe, da nach § 38 (1) S. 2 GewO der Gewerbetreibende die Einholung zu beantragen hat.
Mache ich dirket bei der Gewerbeanmeldung. Hat bisher immer geklappt. Oder habe ich die Änderung auch verpasst??
Gruß
Hartmut Fries
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Hartmut Fries
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29
15.12.2005 07:48 |
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holly
Grünschnabel
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nach meinem kenntnisstand ist zwar vorgesehen, das gaststättenrecht komplett abuzuschaffen und einen neuen § 37 GewO zu schaffen, aber gleichzeitig soll nach der koalitionsvereinbarung gaststättenrecht ländersache werden. was für einen sinn macht dann die schaffung von bundesrecht in der gewo noch??
oder verstehe ich etwas nicht?
grüße an alle basiskämpferInnen
holger füngerlings
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30
16.12.2005 10:43 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Ich habe mal den Gesetzestext, so wie wir Ihn bekommen haben ins Sonderforum eingestellt.
Nachdem ich mich da durchgearbeitet habe, sehe ich keine Möglichkeit ein GastG auf Landesebene einzuführen. (Bundesrecht bricht Landesrecht und die Länder können auch nicht mehr fordern, als das Bundesrecht zulässt.)
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16.12.2005 10:50 |
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