§34 c - Abschrift ohne Bescheid |
PaPo
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§34 c - Abschrift ohne Bescheid |
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Hallo und
,
ich habe hier mal ein kleines Problem:
Ein Bürger behauptet 1999 eine Erlaubnis nach §34 c bekommen zu haben. Da er diese wohl verschlampt hat, möchte er eine Abschrift.
Wie es der Zufall will, konnte ich weder bei den Erlaubnissen noch im Archiv eine Akte dazu finden.
Er hätte mit der Eraubnis wenig oder nicht gearbeitet und sei dann auch etwa zeitgleich umgezogen.
Als Gewerbe hatte er hier bei uns aber nur Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen gemeldet.
Der einzige Anhaltspunkt ist eine Anfrage ans GZR von 1999 mit dem Verwendungszweck §34 c GewO.
Liegt die Beweislast bei uns? Ich kann ja keine Abschrift erstellen, wenn ich nicht mal weiß, was in der Erlaubnis beinhaltet war.
...Grübel...
Gruß aus der sonnig-kühlen Pfalz
__________________ Credendo Vides
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1
13.09.2007 10:18 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hi,
da sich unsere Kunden voller Grimm in der Regel an die viel zu hohe Gebühr erinnern können, würde ich Ihn diesbezüglich befragen bzw. in den Kontoauszügen suchen lassen.
So ganz ohne Verwaltungsakte eine Zweitschrift auszustellen, halte ich für problematisch. Ist die Akte vielleicht an eine andere zwischendurch örtlich zuständige gewesene Stelle gegangen?
Gruß
Frank Schuster
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2
13.09.2007 14:37 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Hi,
auf Grund der Tatsache, dass der gute Mann etwa gleichzeitig umgezogen ist, gehe ich davon aus, dass er die Erlaubnis von einer anderen Behörde erhalten hat. Darauf deutet auch die Gewerbeanmeldung "Versicherungen und Bausparverträge" hin, denn bezeichnenderweise fehlt die Maklertätigkeit hier. Oder aber, wie Herr Schuster vermutet, ist die Akte auf Grund des Umzuges an die neue Wohnsitzgemeinde zwecks Anforderung der Prüfberichte gegangen. Das müsste sich ja eindeutig feststellen lassen.
Wenn Sie wollen, können Sie ja 'mal in Ihrer Stadtkasse durchforsten, ob es einen entsprechenden Zahlungseingang des Herrn aus dem Jahre 1999 (Gebühr für Maklererlaubnis) gibt oder Sie lassen ihn, wie Herr Schuster vorschlägt, selber suchen.
Keinesfalls würde ich eine Abschrift einer Erlaubnis machen, die ich gar nicht kenne und die meine Behörde wahrscheinlich gar nicht gefertigt hat. Wie denn auch?
Ich denke, es müsste sich doch feststellen lassen, wer, wenn überhaupt, eine Erlaubnis gefertigt hat. Stellen Sie sich 'mal vor, Sie fertigen eine Abschrift einer Erlaubnis, die nie existiert hat?! Das kann's ja wohl nicht sein.
Viele Grüße
A. Thien
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3
13.09.2007 15:36 |
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PaPo
Mitglied
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Themenstarter
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Hallo,
wir haben es tatsächlich selbst verbrochen. Habe in einer alten Haushaltsüberwachungsliste die Sollstellung gefunden.
Zumindest weiß ich nun auf Grund des Betrages was er denn alles beantragt hatte.
für die Antworten
__________________ Credendo Vides
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4
13.09.2007 16:00 |
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