Gewerbe auf andere Person ummelden? |
Fragi
Grünschnabel
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Gewerbe auf andere Person ummelden? |
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Hallo! Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen! Also, ich habe seit April ein Gewerbe angemeldet, ist aber noch rein garnichts passiert, also bin noch nicht tätig geworden. Ich wurde letzte Woche gekündigt und beziehe dann ALG I. Da gibt es ja bestimmte Rechte, z.B. dass man nicht über 165 € im MOnat verdienen darf, sonst Abzüge etc. Meine eigentliche Frage: Kann ich mein Gewerbe auf meinen Mann ummelden oder ginge dass nicht? Ist natürlich vom finanziellen Aspekt her viel vorteilhafter.
Ich hoffe jemand kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Lieben Gruß
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1
28.06.2007 21:36 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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RE: Gewerbe auf andere Person ummelden? |
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Der Gesetzestext des § 14 GewO ist m. E. klar und deutlich und sagt, dass derjenige ein Gewerbe anzuzeigen (anzumelden) hat, der es auch ausübt.
Von "umschreiben" auf andere Personen etc. steht da nichts. Vielmehr spricht man dann, wenn jemand nur "pro Forma" ein Gewerbe anmeldet, tatsächlich aber gar nicht gewerblich tätig ist, sondern dieses anderen Personen überlässt, von "Strohmannverhältnissen" usw.
Außerdem ist eine solche Gewerbeanzeige nicht nur rechtswidrig, sondern auch bußgeldbewehrt nach § 146 GewO.
Wenn also Sie tatsächlich das Gewerbe ausüben, dieses aber aus irgendwelchen Gründen ("finanziell günstiger") von ihrem Mann angezeigt wird, dieser aber bei irgendwelchen Prüfungen (z. B. Finanzamt, Hauptzollamt etc.) gar nichts zum Gewerbebetrieb sagen kann und auch tatsächlich gar nicht in Erscheinung tritt und somit als "Strohmann" einzustufen ist, dürfte dieses nicht nur äußerst ungünstig sein, sondern in aller Regel zu den sog. "Bettelbriefen" von Behörden ("Bußgeldbescheide", "Strafbefehle" etc.) führen.
Bevor Sie also eine "Fehleinschätzung" tätigen, sollten Sie sich vertrauensvoll an das für Sie zuständige Gewerbeamt wenden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
29.06.2007 07:32 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Lieber Kollege Rinne!
Zitat: |
...... wie vom Kollegen Cramer-Kloppenburg bereits ausführlich ..... |
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..... bei uns gibt es ab und zu zwar Kloppe, dieses hat aber nichts mit dem Namen der gleichnamigen Stadt zu tun. Diese schreibt sich immer noch mit C...... und ich mich mit K (wie Kartoffel!).
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
29.06.2007 09:37 |
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portawestfalica
Mitglied
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@Kramer-Cloppenburg
Uups, Asche auf mein Haupt! Ich hoffe, Sie verzeihen meine Schludrigkeit
Schönes Wochenende wünscht
Matthias Rinne
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29.06.2007 09:45 |
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webmaster
Administrator
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Liebe Foren-Mitglieder,
da es sich beim Post von Fragi um eine konkret auf den Einzelfall bezogene Fragestellung handelt, bitte ich darum, einen Blick in die Foren-Regeln zu werfen (Stichwort Rechtsberatung).
@ Fragi
Auch von meiner Seite ein herzliches
im Forum.
Bei der nächsten Fragestellung bitte ich (entsprechend dem Formulierungsbeispiel in den Foren-Regeln) die Anfragen als eine Frage von allgemeinem Interesse zu stellen.
Ansonsten setzen sich nämlich die antwortenden Forenmitglieder der Gefahr der unerlaubten Rechtsberatung aus.
Im konkreten Fall nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle.
Viele Grüße
webmaster
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6
29.06.2007 10:11 |
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