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Zum Ende der Seite springen Gewerbe auf andere Person ummelden?
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Fragi Fragi ist weiblich
Grünschnabel


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Gewerbe auf andere Person ummelden?

Hallo! Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen! Also, ich habe seit April ein Gewerbe angemeldet, ist aber noch rein garnichts passiert, also bin noch nicht tätig geworden. Ich wurde letzte Woche gekündigt und beziehe dann ALG I. Da gibt es ja bestimmte Rechte, z.B. dass man nicht über 165 € im MOnat verdienen darf, sonst Abzüge etc. Meine eigentliche Frage: Kann ich mein Gewerbe auf meinen Mann ummelden oder ginge dass nicht? Ist natürlich vom finanziellen Aspekt her viel vorteilhafter.

Ich hoffe jemand kann mir etwas Klarheit verschaffen.

Lieben Gruß
1 28.06.2007 21:36 Fragi ist offline E-Mail an Fragi senden Beiträge von Fragi suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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RE: Gewerbe auf andere Person ummelden?

Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Der Gesetzestext des § 14 GewO ist m. E. klar und deutlich und sagt, dass derjenige ein Gewerbe anzuzeigen (anzumelden) hat, der es auch ausübt.

Von "umschreiben" auf andere Personen etc. steht da nichts. Vielmehr spricht man dann, wenn jemand nur "pro Forma" ein Gewerbe anmeldet, tatsächlich aber gar nicht gewerblich tätig ist, sondern dieses anderen Personen überlässt, von "Strohmannverhältnissen" usw.

Außerdem ist eine solche Gewerbeanzeige nicht nur rechtswidrig, sondern auch bußgeldbewehrt nach § 146 GewO.

Wenn also Sie tatsächlich das Gewerbe ausüben, dieses aber aus irgendwelchen Gründen ("finanziell günstiger") von ihrem Mann angezeigt wird, dieser aber bei irgendwelchen Prüfungen (z. B. Finanzamt, Hauptzollamt etc.) gar nichts zum Gewerbebetrieb sagen kann und auch tatsächlich gar nicht in Erscheinung tritt und somit als "Strohmann" einzustufen ist, dürfte dieses nicht nur äußerst ungünstig sein, sondern in aller Regel zu den sog. "Bettelbriefen" von Behörden ("Bußgeldbescheide", "Strafbefehle" etc.) führen.

Bevor Sie also eine "Fehleinschätzung" tätigen, sollten Sie sich vertrauensvoll an das für Sie zuständige Gewerbeamt wenden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 29.06.2007 07:32 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Hallo,

da Fragi Ihrer Frage nach gewerberechtlich ein Laie ist (gibt es eigentlich eine weibliche Form von Laie???) gebe ich auch noch meinen Senf dazu:

Umschreiben von Ehefrau auf Ehemann, Vater auf Sohn, etc. geht nicht!

Person A muss das Gewerbe abmelden und Person B muss es anmelden.

(@webmaster: Ich hoffe, dass es so Ok ist!)


Voraussetung ist natürlich, dass es sich nicht um ein Strohmannverhältnis handelt, wie vom Kollegen Cramer-Kloppenburg bereits ausführlich erläutert.

Viele Grüße
Matthias Rinne

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von portawestfalica: 29.06.2007 10:41.

3 29.06.2007 09:28 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Lieber Kollege Rinne!

Zitat:
...... wie vom Kollegen Cramer-Kloppenburg bereits ausführlich .....


..... bei uns gibt es ab und zu zwar Kloppe, dieses hat aber nichts mit dem Namen der gleichnamigen Stadt zu tun. Diese schreibt sich immer noch mit C...... und ich mich mit K (wie Kartoffel!).

__________________
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4 29.06.2007 09:37 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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@Kramer-Cloppenburg

Uups, Asche auf mein Haupt! Ich hoffe, Sie verzeihen meine Schludrigkeit

Schönes Wochenende wünscht
Matthias Rinne
5 29.06.2007 09:45 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Liebe Foren-Mitglieder,

da es sich beim Post von Fragi um eine konkret auf den Einzelfall bezogene Fragestellung handelt, bitte ich darum, einen Blick in die Foren-Regeln zu werfen (Stichwort Rechtsberatung).

@ Fragi
Auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen im Forum.

Bei der nächsten Fragestellung bitte ich (entsprechend dem Formulierungsbeispiel in den Foren-Regeln) die Anfragen als eine Frage von allgemeinem Interesse zu stellen.

Ansonsten setzen sich nämlich die antwortenden Forenmitglieder der Gefahr der unerlaubten Rechtsberatung aus.

Im konkreten Fall nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle.

Viele Grüße

webmaster
6 29.06.2007 10:11 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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Zitat:
Original von portawestfalica
(gibt es eigentlich eine weibliche Form von Laie???)

Eigentlich ist ein Laie (von griechisch laikos= dem Volk angehörig) in der Kirche der, der nicht dem Klerus angehört. Würde für Frauen und Männer gemeinsam gelten. Aber manche behaupten, es sei Laiin. Auch wenn sich das Kopfkratz irgendwie komisch anhört. Und der Duden führt nur die "männliche" Form. Der Laie = Nichtfachmann. Wobei dann die Nichtfachfrau ins Gespräch kommt. Und mir unsere "offizielle" Formulierung einfällt, wenn beispielsweise in einem Amt ein/e Leiter/In gesucht wird. Oder man spricht von Bürger/Innen. Dann wäre man bei Laie/In... Irgendwie ist mir das mit der weiblichen Form zu übertrieben. Oder hat man jetzt nach zu viel Sport schon als Frau nicht mehr Muskelkater, sondern Muskelkatze?

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sigi2910: 29.06.2007 11:21.

7 29.06.2007 11:20 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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